Anlageschwerpunkt Swiss Life Funds (LUX) Equity ESG Global Protect - I EUR ACC
- WKN
- A2AC0G
- ISIN
- LU1341172499
Wir holen für dich die Verwaltungsvergütungen beim Fondssparen zurück und zahlen dir die Bestandsprovisionen, auch für bereits gekaufte Fonds, aus.
Zusammensetzung nach Branchen
Zusammensetzung nach Land
Zusammensetzung nach Instrument
Top Holdings zu Swiss Life Funds (LUX) Equity ESG Global Protect - I EUR ACC
Wertpapiername | Anteil |
---|---|
APPLE INC | 5,08 % |
NVIDIA CORP | 4,44 % |
MICROSOFT CORP | 4,25 % |
AMAZON.COM INC | 2,78 % |
META PLATFORMS INC-CLASS A | 1,92 % |
ALPHABET INC-CL C | 1,77 % |
BROADCOM INC | 1,32 % |
TESLA INC | 1,15 % |
ELI LILLY & CO | 1,05 % |
JPMORGAN CHASE & CO | 0,98 % |
Summe: | 24,74 % |
Fondsstrategie zu Swiss Life Funds (LUX) Equity ESG Global Protect - I EUR ACC
Der Teilfonds strebt die Erwirtschaftung langfristigen Kapitalwachstums mit ESG-orientierten Anlagen in Aktien an. Diese Anlagen stammen aus anerkannten nationalen Aktienhandelsplatzen in allen Landern der Welt. Der Teilfonds investiert mindestens zwei Drittel seines Vermogens weltweit in Unternehmen, deren Aktien international gehandelt werden. Das Portfolio wird systematisch durch Optionsstrategien abgesichert. Zur Erreichung seines Ziels kann der Teilfonds Finanzinstrumente einsetzen, deren Kurse von der Wertentwicklung anderer Finanzinstrumente abhängen (Derivate). Wie bereits erwähnt, führt der Einsatz von Derivaten zu Absicherungszwecken nicht zu einer Reduzierung der Zwei- Drittel-Quote. Trotz der Umsetzung einer Absicherungsstrategie gibt es keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds tatsächlich erreicht wird. Ein Wertverlust kann nicht ausgeschlossen werden. Der Teilfonds kann zwecks effizienter Verwaltung der Vermögenswerte Wertpapiere an Dritte verleihen, wobei verschiedene Verleihtechniken eingesetzt werden. Der Teilfonds kann unter bestimmten Umständen Darlehen aufnehmen, darf jedoch nicht mehr als 10 % des Teilfondsvermogens leihen. Der Teilfonds wird aktiv verwaltet (der Portfolioverwalter hat im Rahmen der angegebenen Anlageziele, der Anlagepolitik und der Anlagebeschrankungen einen Ermessensspielraum bei der Zusammensetzung seines Portfolios). Er wird jedoch nicht in Bezug auf eine Benchmark verwaltet.