BaFin News: Handelsplattform tradesafecryptofx.com: BaFin ermittelt gegen die Trade Safe CryptoFX
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Trade Safe CryptoFX keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (25.03.2022)