EQS-Adhoc: BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein

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EQS-Ad-hoc: BAUER Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG schlägt Kapitalerhöhung vor und beruft hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung ein

10.10.2022 / 10:20 CET/CEST
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Schrobenhausen – Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und dieser eine reguläre Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen. 

Durch die Kapitelerhöhung möchte die BAUER Aktiengesellschaft ihre Eigenkapitalbasis erhöhen und die Bilanzrelationen weiter verbessern.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 111.186.566,80 EUR, eingeteilt in 26.091.781 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 74.124.374,99 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.394.520 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) gegen Bareinlage erhöht werden. Den Aktionären soll dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt werden. 

Die außerordentliche Hauptversammlung soll voraussichtlich am 18. November 2022 stattfinden. Die Gesellschaft wird nunmehr zeitnah eine entsprechende Einberufungsbekanntmachung veröffentlichen.

Auf Seiten der Hauptaktionäre hat die Doblinger Beteiligung GmbH, die nach der letzten Stimmrechtsmitteilung knapp 30 % der Aktien und Stimmrechte hält, ihr Interesse bekundet, sich im wesentlichen Umfang an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, gegebenenfalls auch über eine ihr nahestehende Person. Dies kann dazu führen, dass im Zuge der Durchführung der Kapitalerhöhung die Doblinger Beteiligung GmbH mindestens 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle an der BAUER Aktiengesellschaft erlangt. Die Doblinger Beteiligung GmbH wäre in einem solchen Falle verpflichtet, die Erlangung der Kontrolle zu veröffentlichen und nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot für alle ausstehenden Aktien abzugeben.


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