EQS-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2023 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2023 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

14.07.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A2YN777 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 23. August 2023, um 11:00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Unternehmenszentrale der pferdewetten.de AG, Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf.

Die gesamte Hauptversammlung wird unter der Internetadresse

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten mit Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: pferdewetten_oHV2023


I. Tagesordnung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

aus dem zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.551.662,06 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3
Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

dem einzigen im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor,

die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2024 erstellt werden, zu bestellen.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten von Herrn Markus A. Knoss und von Herrn Sergey Lychak enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. August 2023. Deshalb sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden.

In Übereinstimmung mit der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist es beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

 

Herrn Markus A. Knoss, wohnhaft in Ludwigsburg, Manager Business Development DACH der BankM AG mit dem Sitz Frankfurt am Main,

 

und

 

Herrn Sergey Lychak, wohnhaft in Zürich (Schweiz), selbständiger Unternehmensberater,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. August 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Herr Knoss ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Lychak ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Knoss und Herr Lychak sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 Satz 1, zweiter Halbsatz AktG).

Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der pferdewetten.de AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der pferdewetten.de AG oder zu einem wesentlich an der pferdewetten.de AG beteiligten Aktionär.

Die Lebensläufe von Herrn Knoss und Herrn Lychak können im Internet unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

eingesehen werden.

TOP 7
Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder. Das derzeit geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der pferdewetten.de AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat am 28. November 2022 unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG aus Anlass des anstehenden Abschlusses eines neuen Dienstvertrags mit Herrn Hofer ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Dieses Vergütungssystem ist im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II „Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder“ dargestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II „Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder“ dargestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist auch unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

TOP 8
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden, und mit einem Prüfungsvermerk versehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

Der Vergütungsbericht nebst Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer III „Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022“ abgedruckt. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

TOP 9
Anpassung und Ergänzung von Ziffer 6.1 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung)

Die gesetzliche Ausnahmeregelung zur Abhaltung der Hauptversammlung in virtueller Form ohne eine spezielle Satzungsregelung ist inzwischen ausgelaufen und durch einen neuen § 118a AktG ersetzt worden. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten. Die Satzung der pferdewetten.de AG sieht bisher keine Möglichkeit vor, eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. Um fortan flexibel und sachgerecht über das Format der Hauptversammlung entscheiden zu können, soll der Vorstand zur Festlegung des jeweiligen Formats der Hauptversammlung ermächtigt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 6.1 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) wie folgt anzupassen und zu ergänzen:

1.

In Ziffer 6.1.2 werden die Worte „(vgl. § 6 Abs. 1.3)“ durch die Worte „(vgl. § 6 Abs. 1.4)“ ersetzt.

2.

Ziffer 6.1.3 wird zu Ziffer 6.1.4.

3.

Nach Ziffer 6.1.2 wird die folgende Ziffer 6.1.3 neu eingefügt:

„6.1.3

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung ist befristet und endet mit Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung der betreffenden Satzungsänderung in das Handelsregister.“

TOP 10
Weitere Ergänzung von Ziffer 6.1 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung)

Aufsichtsratsmitgliedern soll es künftig gestattet sein, an Hauptversammlungen in bestimmten Fällen im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 6.1 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) um eine neue Ziffer 6.1.5 wie folgt zu ergänzen:

„6.1.5.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund rechtlicher Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland, ihres notwendigen Aufenthalts an einem anderen Ort im Inland oder aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer oder unangemessener Reisekosten die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird; dies gilt jedoch nicht für den Versammlungsleiter, sofern dieser ein Mitglied des Aufsichtsrats ist.“

TOP 11
Neufassung von Ziffer 6.3.2 Satz 2 der Satzung (Leitung durch den Vorsitzenden)

Ziffer 6.3.2 Satz 2 der Satzung soll um das Nachfrage- und Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 6.3.2 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Er ist ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre (einschließlich des Nachfrage- und Fragerechts der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung) vom Beginn der Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken, wobei er sich davon leiten lassen soll, dass die Hauptversammlung in angemessener und zumutbarer Zeit abgewickelt wird.“

TOP 12
Neufassung von Ziffer 3.2 Satz 2 der Satzung (Eintragungen im Aktienregister)

Die gesetzliche Regelung des § 67 Abs. 1 AktG über die Angaben im Zusammenhang mit der Eintragung von Namensaktien in das Aktienregister wird durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (MoPeG) (Bundesgesetzblatt I Nr. 53 2021, S. 3436 ff.) geändert. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ziffer 3.2 Satz 2 der Satzung, der sich am Wortlaut der derzeit gültigen Fassung von § 67 Abs. 1 AktG orientiert, soll mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung dahingehend angepasst werden, dass zukünftig nur noch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben verwiesen wird, statt diese im Einzelnen wiederzugeben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer 3.2 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Angaben mitzuteilen.“

II. Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Zu Tagesordnungspunkt 7 schlägt der Aufsichtsrat vor, das folgend dargestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist auch unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Gestiegene Anforderungen an die Vorstandsvergütung und Neuerungen in der Berichterstattung durch ARUG II

Die Anforderungen unserer Aktionäre, der Politik und der Öffentlichkeit an die Ausgestaltung und auch die Offenlegung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sind gestiegen. Das Vergütungssystem der pferdewetten.de AG ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und die Erreichung strategischer Unternehmensziele ausgerichtet. Es setzt für die Vorstandsmitglieder durch eine gewichtige und zugleich differenzierte variable Vergütung deutliche Leistungsanreize, ohne dadurch unverhältnismäßige Risiken zu begründen.

Übersicht System Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

-

Feste Vergütungsbestandteile

-

Variabler Vergütungsbestandteil

-

Langfristiger Vergütungsanteil

Feste Vergütungsbestandteile

Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten. Zusätzlich werden Nebenleistungen gewährt: Den Vorstandsmitgliedern wird ein angemessener Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung auf Kosten der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Vorstandsmitglieder können anstelle eines Dienstwagens eine Mobilitätszulage in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind die Vorstandsmitglieder in die D&O-Versicherung der pferdewetten.de AG einbezogen, deren Prämien die pferdewetten.de AG zahlt. Den Vorstandsmitgliedern wird ferner die Hälfte der Beiträge zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung, höchstens jedoch bis zur Höhe des fiktiven Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenkasse, erstattet.

Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds eine Zahlung aus Anlass des Amtsantritts gewähren. Durch eine solche Zahlung können z.B. Verluste variabler Vergütung ausgeglichen werden, die ein Vorstandsmitglied durch den Wechsel zu der pferdewetten.de AG bei einem früheren Dienstgeber erleidet.

Die festen Vergütungsbestandteile haben an der Gesamtzielvergütung (feste Vergütungsbestandteile zuzüglich Höchstbetrag der erfolgsabhängigen Vergütung) einen Anteil von ca. 68 %.

Variable Vergütungsbestandteile

Aufgrund der wesentlichen Bedeutung des Gesamtkonzernergebnisses wurde die variable Vergütung auf das EBIT des Pferdewetten.de Konzerns fokussiert.

Der variable Vergütungsbestandteil hat an der Gesamtzielvergütung einen Anteil von maximal 32 %.

Langfristiger Vergütungsanteil

Der Vorstand wird an der Entwicklung des Aktienkurses vergütet. Es besteht die Möglichkeit auf eine Einmalzahlung am Ende der Laufzeit des aktuellen Vorstandsvertrages, wenn die Entwicklung positiv verlaufen ist.

Aspekte bei der Befassung des Aufsichtsrats mit der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die Ziele der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat hat eine umfängliche Überprüfung der Vergütungsphilosophie bei der Festsetzung der Vorstandsvergütungshöhen und entsprechende Anpassungen der Zielvergütungen vorgenommen. Im Rahmen des Horizontalvergleichs werden als Orientierung für die Festsetzung der Vergütungshöhen zukünftig ausgewählte Wettbewerber berücksichtigt, um insgesamt ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket anzubieten.

III. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

Zu Tagesordnungspunkt 8 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den folgend abgedruckten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 ist auch unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vergütungsbericht

1)

Vorwort des Aufsichtsratsvorsitzenden

Im Namen des Aufsichtsrats der pferdewetten.de AG möchte ich Ihnen, unseren Anteilseignern, und auch unseren Mitarbeitern für die anhaltende Unterstützung und das große Engagement danken. Im Rahmen unseres Vergütungsberichts über die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2022 möchte ich wesentliche Erkenntnisse darstellen.

Gestiegene Anforderungen an die Vorstandsvergütung und Neuerungen in der Berichterstattung durch ARUG II

Die Anforderungen unserer Aktionäre, der Politik und der Öffentlichkeit an die Ausgestaltung und auch die Offenlegung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sind gestiegen. Das Vergütungssystem der pferdewetten.de AG ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und die Erreichung strategischer Unternehmensziele ausgerichtet. Es setzt für die Vorstandsmitglieder durch eine gewichtige und zugleich differenzierte variable Vergütung deutliche Leistungsanreize, ohne dadurch unverhältnismäßige Risiken zu begründen.

Das Vergütungssystem entspricht den Bestimmungen des Aktiengesetzes und berücksichtigt Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.04.2022.

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine erfolgsunabhängige Vergütung und eine erfolgsabhängige Vergütung.

Das Vergütungssystem wurde auf unserer Hauptversammlung 2022, dass über das Geschäftsjahr 2021 berichtet, mit überwältigender Mehrheit (98 %) angenommen. Dieser Vergütungsbericht erläutert transparent die konkrete Vergütung des letzten Geschäftsjahres.

Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres 2021 ergaben sich für die Berichterstattung über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veränderte Rahmenbedingungen. Die Erstellung des Vergütungsberichts erfolgte erstmals 2021 unter Berücksichtigung der neuen regulatorischen Vorgaben des § 162 AktG. Wir haben uns bewusst für Zusatzangaben entschieden, welche über die Anforderungen des § 162 AktG hinausgehen, um ein größtmögliches Maß an Nachvollziehbarkeit und Transparenz für Sie zu gewährleisten. So haben Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam einen möglichst klaren und verständlichen Vergütungsbericht erstellt und dabei alle regulatorischen Vorgaben des § 162 AktG beachtet.

Geschäftsentwicklung und Vorstandsvergütung 2022

Der pferdewetten.de Konzern ist im Bereich Glückspiel positioniert und bietet ein attraktives und langfristiges Wachstums-, Ertrags- und Cashflow- Potenzial. Unsere Strategie zielt darauf ab, führende Geschäftsfelder in diesen Kompetenzbereichen erfolgreich weiterzuentwickeln und neue Bereiche aufzubauen und zu betreiben.

Das Vergütungssystem des Vorstands ist auf die langfristige Entwicklung unseres Unternehmens ausgerichtet. Die maßgeblichen Leistungskennzahlen der variablen Vergütungsbestandteile, an denen die Vorstandsmitglieder gemessen werden, sind eng mit unserer Strategie und den an unsere Aktionärinnen und Aktionäre kommunizierten Ziele verknüpft. So werden die richtigen finanziellen Anreize gesetzt, und es entsteht ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vorstands und seiner Vergütung.

Übersicht System Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

-

Feste Vergütungsbestandteile

-

Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt in zwölf monatlichen Raten.

Zusätzlich werden Nebenleistungen gewährt: Den Vorstandsmitgliedern wird ein angemessener Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung auf Kosten der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Vorstandsmitglieder können anstelle eines Dienstwagens eine Mobilitätszulage in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind die Vorstandsmitglieder in die D&O-Versicherung der pferdewetten.de AG einbezogen, deren Prämien die pferdewetten.de AG zahlt. Den Vorstandsmitgliedern wird ferner die Hälfte der Beiträge zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung, höchstens jedoch bis zur Höhe des fiktiven Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenkasse, erstattet.

Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds eine Zahlung aus Anlass des Amtsantritts gewähren. Durch eine solche Zahlung können z.B. Verluste variabler Vergütung ausgeglichen werden, die ein Vorstandsmitglied durch den Wechsel zu der pferdewetten.de AG bei einem früheren Dienstgeber erleidet.

Die festen Vergütungsbestandteile haben an der Gesamtzielvergütung (feste Vergütungsbestandteile zuzüglich Höchstbetrag der erfolgsabhängigen Vergütung) einen Anteil von ca. 65 %.

-

Variable Vergütungsbestandteile

Es bestehen drei variable Vergütungsbestandteile. Diesen liegt die Entwicklung des Ergebniswachstums des jeweiligen Geschäftsjahres im Segment Pferdewetten, die Entwicklung der Marktkapitalisierung der pferdewetten.de AG des jeweiligen Geschäftsjahres und das Umsatzwachstum im Segment Sportwetten im jeweiligen Geschäftsjahr zugrunde.

Die variablen Vergütungsbestandteile haben an der Gesamtzielvergütung einen Anteil von ca. 35 %.

Aspekte bei der Befassung des Aufsichtsrats mit der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die Ziele der Vorstandsvergütung. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2020 für die Vorstandsmitglieder das durch die Hauptversammlung vom 18. August 2022 mit großer Mehrheit gebilligte Vorstandsvergütungssystem.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat eine umfängliche Überprüfung der Vergütungsphilosophie bei der Festsetzung der Vorstandsvergütungshöhen und entsprechende Anpassungen der Zielvergütungen vorgenommen. Im Rahmen des Horizontalvergleichs werden als Orientierung für die Festsetzung der Vergütungshöhen zukünftig ausgewählten Wettbewerbern berücksichtigt, um insgesamt ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket anzubieten.

Beschluss der Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung

Im Rahmen des gegenüber dem vorherigen Stand unveränderten Vergütungssystems wurde die Höhe der Aufsichtsratsvergütung durch die ordentliche Hauptversammlung am 18. August 2022 bestätigt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig überprüft. Die Aufsichtsratsvergütung muss konkurrenzfähig sein, um die - auch von vielen Investoren geforderte - Besetzung des Aufsichtsrats mit qualifizierten, international erfahrenen Mandatsträgern sicherstellen zu können.

2)

Vergütungsbericht

Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand der pferdewetten.de AG gilt in der durch die ordentliche Hauptversammlung 2022 mit großer Mehrheit (98 %) gebilligten Fassung. Im Falle wesentlicher Änderungen des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt.

Zielsetzung des Vergütungssystems

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und orientiert sich in hohem Maße an der langfristigen Wertschaffung für unsere Aktionäre.

Die Zielsetzungen der pferdewetten.de AG sind nachhaltiger Unternehmenserfolg und profitables Wachstum. Damit soll sich der Wert für unsere Aktionäre und weitere Stakeholder kontinuierlich steigern und der langfristige Fortbestand des Unternehmens sichergestellt werden. Wachstum und Profitabilität bilden relevante finanzielle Leistungskennzahlen für die Incentivierung im Rahmen unseres Vorstandsvergütungssystems.

Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung legt der Aufsichtsrat zudem Wert darauf, dass diese möglichst weitgehend im Einklang mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte unterhalb des Vorstands steht, d. h. dieselben Leistungskennzahlen sowie dieselben Zielwerte festgesetzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Entscheidungsträger die gleichen Ziele für eine erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens verfolgen.

Ausgestaltung der Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der pferdewetten.de AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die variablen Vergütungsbestandteile werden vor jeder Vertragsverlängerung vom Aufsichtsrat mit adäquaten und ambitionierten Zielen hinterlegt, die die langfristige Umsetzung der Unternehmensstrategie sicherstellen sollen.

Die festen Vergütungsbestandteile haben an der Gesamtzielvergütung (feste Vergütungsbestandteile zuzüglich Höchstbetrag der erfolgsabhängigen Vergütung) einen Anteil von ca. 65 %.

-

Variable Vergütungsbestandteile

Es bestehen drei variable Vergütungsbestandteile. Diesen liegt die Entwicklung des Ergebniswachstums des jeweiligen Geschäftsjahres im Segment Pferdewetten, die Entwicklung der Marktkapitalisierung der pferdewetten.de AG des jeweiligen Geschäftsjahres und das Umsatzwachstum im Segment Sportwetten im jeweiligen Geschäftsjahr zugrunde.

Die variablen Vergütungsbestandteile haben an der Gesamtzielvergütung einen Anteil von ca. 35 %.

Als weitere Bestandteile der Gesamtvergütung betragen die Sachbezüge und sonstigen Leistungen (Nebenleistungen) in der Regel rund 5 % der jeweiligen Grundvergütung. Diese jährlichen Nebenleistungen können von Jahr zu Jahr schwanken.

Ein nicht regelmäßiger Bestandteil der Vergütung ist ein Aktienoptionsprogramm aus 2016. Aus diesem Programm steht dem Vorstand bis zu insgesamt 86.900 Aktien zu einem Kaufpreis von 8,03 zu. Ab Ausgabe dieser Bezugsrechte (21.09.2016) ist eine Sperrfrist von 4 Jahren vereinbart. Nach dieser Frist (21.09.2020) kann der Vorstand diese Bezugsrechte innerhalb von 2 Jahren (21.09.2022) ausüben. Der Vorstand hat bis zum 31.12.2022 Aktien zu einem Kaufpreis von 697.807 EUR gekauft (86.900 Stück) und damit das Aktienoptionsprogramm komplett ausgeschöpft.

Vorstand Aktienoptionen Bezugsrechte
eingelöst
Bezugsrechte
offen
Pierre Hofer 86.900 86.900 0

Die maximale Auszahlung für die Gesamtvergütung für ein Geschäftsjahr ist für jedes Vorstandsmitglied begrenzt (maximale Gesamtvergütung).

Im Folgenden wird ein Überblick über das Vergütungssystem des Vorstands gegeben.

Feste Vergütung Ergebnisbezogene
Vergütung
Komponenten mit
langfristiger
Anreizwirkung
Geldwerte
Vorteile aus
Sachbezügen
Gesamt
Gehalt Tantieme Aktienoptionen Zeitwert
Stück
Herr Hofer 321.751,68 30.000 0,00 0,00 30.781,20 382.532,88
(321.751,68) (30.000) (0) (0,00) (29.065,86) (380.817,54)

Begrenzung der variablen Vergütungskomponenten und maximale Gesamtvergütung

Für variable Vergütungselemente sind Erfolgsorientierung und Wertschaffung die Grundgedanken bei der Erfolgsmessung. Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Zielsetzungen für die variable Vergütung anspruchsvoll sind, gleichzeitig soll ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Profil gewährleistet werden. Werden die Ziele nicht erreicht, kann die variable Vergütung bis auf null sinken. Werden die Ziele deutlich übertroffen, so ist die Auszahlung des individuellen Zielbetrags begrenzt.

Der Aufsichtsrat hat eine maximale Auszahlung der in einem Geschäftsjahr zugesagten Vergütung definiert. Für den Vorstandsvorsitzenden liegt die maximale Gesamtvergütung bei 643 T€ pro Jahr.

Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr schließt sämtliche festen und variablen Vergütungsbestandteile mit ein:

Grundvergütung,

Sachbezüge und sonstige Leistungen (Nebenleistungen),

kurzfristige variable,

langfristige variable und

Versorgungsentgelt

Festsetzung der Vergütungshöhen

Für die Festsetzung, die Umsetzung und die Überprüfung des Vergütungssystems ist das Aufsichtsratsplenum zuständig. Da der Aufsichtsrat einen Personalausschuss nicht gebildet hat, wird die Überprüfung des Vergütungssystems durch das Aufsichtsratsplenum vorbereitet und durchgeführt. Der Aufsichtsrat führt die Überprüfung des Vergütungssystems nach pflichtgemäßem Ermessen durch, spätestens alle vier Jahre. Er kann hierzu externe Berater hinzuziehen. Bei der Auswahl externer Berater achtet der Aufsichtsrat auf deren Unabhängigkeit.

Er berücksichtigt dabei die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die ganzheitliche Entwicklung des Marktes und die Vergütungsentwicklung. Der Aufsichtsrat legt Wert darauf, die Vorstandsmitglieder im Wettbewerbsumfeld angemessen zu vergüten. Das Aufsichtsratsplenum bereitet zur Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung einen horizontalen und vertikalen Vergütungsvergleich.

Horizontal angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Orientierung an vergleichbaren Unternehmen in Deutschland sowie internationalen Unternehmen derselben Branche. Vertikal angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der Vergütungsstrukturen im pferdewetten.de-Konzern, insbesondere in der zeitlichen Entwicklung.

Kontrollwechsel

Im Falle eines Kontrollwechsels hat der Vorstand einmalig das Recht, mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende sein Vorstandsamt niederzulegen und diesen Dienstvertrag zum selben Termin zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nur innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Vorstand der tatsächlich stattgefundene Kontrollwechsel bekanntgeworden ist. Das in Sätzen 1 und 2 geregelte Sonderkündigungsrecht steht auch der Gesellschaft zu, wobei es hier auf die Kenntnis des Aufsichtsratsvorsitzenden von dem tatsächlich stattgefundenen Kontrollwechsel ankommt. Ein solcher Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Dritter oder mehrere zusammen handelnde Dritte durch den Erwerb von Aktien oder auf sonstige Weise mindestens 30 % der Stimmrechte im Sinne der §§ 29, 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG auf sich vereinigen. § 22 Abs. 1 und 2 WpÜG finden Anwendung. Üben der Vorstand oder die Gesellschaft das Sonderkündigungsrecht aus, so hat der Vorstand Anspruch auf eine Abfindung von 200 % seiner Jahresvergütung. Wenn die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen; als Abfindung ist in diesem Fall mindestens eine Jahresvergütung zu zahlen. Die Höhe der Jahresvergütung bestimmt sich nach der Summe aus Festgehalt und Tantieme ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Anstellungsvertrags. Falls die Bezüge für das bei Ende des Anstellungsvertrags laufende Geschäftsjahr voraussichtlich wesentlich höher oder niedriger ausfallen werden als für das letzte volle Geschäftsjahr, wird der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen über eine Anpassung des als Jahresvergütung anzusetzenden Betrags entscheiden.

Wettbewerbsverbot

Der Vorstand verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Dienstvertrags nicht für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen auf diesem Geschäftsgebiet im Wettbewerb steht (Konkurrenzunternehmen). Unzulässig ist auch eine freiberufliche oder beratende Tätigkeit sowie eine (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen. Ausgenommen sind bloße Finanzbeteiligungen, die keine unternehmerischen Einflussmöglichkeiten eröffnen. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Dienstvertrag wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit endete.

Die Gesellschaft zahlt dem Vorstand für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung in Höhe von monatlich 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Der Vorstand muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er während der Dauer des Wettbewerbsverbots durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung der anderweitigen Einkünfte die zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen übersteigen würde.

Vergütungselemente im Detail

Variable Barvergütung

Die Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sowie die festgelegten Leistungskriterien entsprechen vollständig dem von der ordentlichen Hauptversammlung 2022 am 18. August 2022 gebilligten Vergütungssystem des Vorstands.

a)

Ergebniswachstum im Segment Pferdewetten

Für das jährlich zu bemessene Ergebniswachstum ist das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Segment Pferdewetten maßgeblich. Das Ziel ist erreicht, wenn das EBIT des jeweiligen Geschäftsjahres im Segment Pferdewetten das EBIT des vorangegangenen Geschäftsjahres im Segment Pferdewetten um mindestens einen bestimmten Prozentsatz übersteigt und höher ist als das tatsächlich erreichte EBIT des vorangegangenen Geschäftsjahres im Segment Pferdewetten.

Für die Feststellung des EBIT ist das in dem gebilligten und geprüften Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr ausgewiesene EBIT maßgeblich.

Durch das Abstellen auf das Erfolgsziel EBIT im Segment Pferdewetten wird der Fokus auf den operativen Ertrag im Segment Pferdewetten und dessen kontinuierlichen Anstieg gelegt. Dies trägt zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur Steigerung der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg der pferdewetten.de AG bei.

b)

Entwicklung der Marktkapitalisierung

Der Vorstand erhält diesen variablen Vergütungsbestandteil, wenn die Marktkapitalisierung der pferdewetten.de AG zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres bestimmte Mindestwerte erreicht.

Für die Berechnung der Marktkapitalisierung ist der durchschnittliche Schlusskurs der pferdewetten.de-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate des betreffenden Geschäftsjahres maßgeblich. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Anzahl der zum 31. Dezember 2017 ausstehenden Aktien, d. h. 4.324.251 Stück.

Mit diesem variablen Vergütungsbestandteil werden die Zielsetzung des Vorstands und das unmittelbare Interesse der Aktionäre noch stärker in Einklang gebracht.

c)

Umsatzwachstum im Segment Sportwetten

Der Vorstand erhält diesen variablen Vergütungsbestandteil, wenn der Umsatz im Segment Sportwetten zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres bestimmte Zielgrößen erreicht.

Für die Feststellung des Umsatzes ist der in dem gebilligten und geprüften Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr ausgewiesene Umsatz maßgeblich.

Durch das Abstellen auf das Erfolgsziel Umsatz im Segment Sportwetten wird der Fokus auf den Aufbau des Segments Sportwetten und den kontinuierlichen Umsatzanstieg gelegt. Dies trägt zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur Steigerung der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg der pferdewetten.de AG bei.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist der pferdewetten.de AG in Ziffer 5.5 der Satzung festgesetzt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung, deren Höhe von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat abhängt. Ein Sitzungsgeld und eine variable Vergütung sind nicht vorgesehen.

Die Vergütung entspricht den Bestimmungen des Aktiengesetzes und berücksichtigt Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.04.2022.

Die Satzungsregelung findet seit dem 1. Januar 2019 Anwendung.

Grundsätze der Aufsichtsratsvergütung

Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands, der die Gesellschaft unter eigener Verantwortung leitet und deren Geschäfte führt. Die Vergütung soll gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3 AktG in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.

Bei der Bemessung der Aufsichtsratsvergütung finden die Anforderungen an das Aufsichtsratsamt, der zu erbringende Zeitaufwand sowie die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder für die Gesellschaft Berücksichtigung. Eine angemessene Aufsichtsratsvergütung stellt sicher, dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein wird, hervorragend qualifizierte, auch internationale Kandidatinnen und Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen. Hierdurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.

Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung

1.

Maximalvergütung

Das Vergütungssystem sieht für alle Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung vor, die gleichzeitig der Maximalvergütung entspricht. Die Vergütung ist in der Satzung verankert.

Die jährliche Vergütung und damit Maximalvergütung beträgt für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates € 12.000,00 und für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils € 9.000,00, jeweils zuzüglich zu der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.

Beitrag der Vergütung zur Geschäftsstrategie und zur Entwicklung der Gesellschaft

Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sieht eine reine Festvergütung ohne variable Bestandteile und ohne aktienbasierte Vergütung vor. Die Gewährung einer reinen Festvergütung entspricht der gängigen überwiegenden Praxis in anderen börsennotierten Gesellschaften und hat sich bewährt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine reine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.

Eine reine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist auch in der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen.

3.

Zusammensetzung der Vergütung

Nach der in der Satzung festgelegten Regelung beträgt die feste jährliche Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats € 12.000,00 und für jedes übrige Mitglied des Aufsichtsrats € 9.000,00.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in die D&O-Versicherung der pferdewetten.de AG einbezogen, deren Prämien die pferdewetten.de AG zahlt. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die gegebenenfalls auf seine Vergütung gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

4.

Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in der Satzung geregelt; Neben- oder Zusatzvereinbarungen bestehen nicht.

Die Vergütung ist an die Dauer der Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied gekoppelt. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört oder eine Vorsitzendenfunktion wahrgenommen haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.

5.

Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems, Interessenkonflikte

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats beschlossen.

Die Vergütung ist in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Nach pflichtgemäßem Ermessen, mindestens aber alle vier Jahre, führen Vorstand und Aufsichtsrat eine Überprüfung des Vergütungssystems durch. Dabei können Vorstand und Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen. Bei der Auswahl externer Berater achten Vorstand und Aufsichtsrat auf deren Unabhängigkeit.

Vorstand und Aufsichtsrat legen das Vergütungssystem der Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre zur Billigung vor. Sofern die Hauptversammlung das vorgelegte Vergütungssystem nicht billigt, legen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.

Etwaigen Interessenkonflikten bei der Prüfung des Vergütungssystems wirkt die gesetzliche Kompetenzordnung entgegen, da die letztendliche Entscheidungsbefugnis über die Aufsichtsratsvergütung der Hauptversammlung zugewiesen ist und dieser ein Beschlussvorschlag sowohl von Vorstand als auch Aufsichtsrat unterbreitet wird, mithin bereits in den gesetzlichen Regelungen ein System der gegenseitigen Kontrolle vorgesehen ist. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für Interessenkonflikte, wonach solche insbesondere offenzulegen und angemessen zu behandeln sind.

Die folgenden Tabellen fassen die Komponenten der gewährten und geschuldeten Vergütung des Aufsichtsrats. Als gewährte Vergütung wird dabei diejenige Vergütung dargestellt, für die die zugrunde liegende Tätigkeit mit Ablauf des Geschäftsjahres vollständig erbracht wurde.

Aufsichtsrat Festvergütung Variable Vergütung
Markus Knoss 12.000 € 0 €
Sergey Lychak 9.000 € 0 €
Jochen Dickinger 9.000 € 0 €
Lars Wilhelm Baumgarten 9.000 € 0 €

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.

Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft

Die nachstehende Übersicht stellt die Entwicklung der gewährten und geschuldeten Vergütung der aktiven und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer sowie die Entwicklung ausgewählter Ertragskennziffern des Konzerns über die letzten fünf Jahre dar. Es handelt sich bei der Arbeitnehmervergütung um das Jahresbruttoentgelt geteilt durch die ausgewiesene Mitarbeiteranzahl im Konzern.

Die Erhöhung der Vorstandsgehälter im Jahr 2022 sind ausschließlich dem Aktienoptionsprogramm 2016 geschuldet und bilden keine aktuelle Erhöhung der Vorstandsgehälter ab.

Name 2018 2019 2020 2021 2022
Vorstand
Pierre Hofer 392 376 376 381 383
Aufsichtsrat
Markus Knoss (VS) 8 12 12 12 12
Lars W. Baumgarten 7 9 9 9 9
Jochen Dickinger 7 9 9 9 9
Sergey Lychak 7 9 9 9 9
Ø Mitarbeiter 60 54 62 56 90
Konzern - EBIT 803 2.436 2.536 -588 -3.548
Konzern - EBITDA 1.162 3.032 3.030 -13 -2.525


Düsseldorf, 8. Mai 2023

Für den Vorstand:
Pierre Hofer Für den Aufsichtsrat:
Markus Knoss


IV. Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 4.780.018,00 und ist in 4.780.018 Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.780.018. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Grundlage dieser Entscheidung ist § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz, wonach der Vorstand für Hauptversammlungen, die bis einschließlich 31. August 2023 einberufen werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden kann, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Vorstand und Aufsichtsrat sowie des mit der Niederschrift beauftragten Notars und der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Unternehmenszentrale der pferdewetten.de AG, Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf, statt. Dies ist der Ort der Hauptversammlung nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG.

Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG führt zu einigen Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre, und zwar sowohl im Vergleich mit einer physischen Hauptversammlung als auch im Vergleich mit den auf der Grundlage der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgehaltenen Hauptversammlungen. Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise, insbesondere zu der Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zu der Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts, des Auskunftsrechts, des Rechts zur Einreichung von Stellungnahmen, des Rederechts und des Widerspruchsrechts.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung ab Mittwoch, den 23. August 2023, 11:00 Uhr (MESZ), live per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse zugängliche Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) zu der Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung verschiedener Aktionärsrechte, unter anderem das Stimmrechts (entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), zuschalten. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung zusätzlich live per Bild- und Tonübertragung über das HV-Portal verfolgen.

Auf Anordnung des Versammlungsleiters wird zusätzlich für die interessierte Öffentlichkeit am 23. August 2023 ab 11:00 Uhr (MESZ) die gesamte Hauptversammlung live im Internet unter

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übertragen. Diese zusätzliche Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine Zuschaltung im Sinne von § 118a Abs. 1 Satz 2 AktG.

Internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal)

Unter der Internetadresse

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unterhält die Gesellschaft ab dem 19. Juli 2023 ein internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird eine Zugangskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten das HV-Portal nutzen können.

Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten verschiedene Aktionärsrechte ausüben. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen die Aktionäre sich mit den Zugangsdaten anmelden. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im HV-Portal.

Während der Dauer ihrer Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung über das HV-Portal werden die elektronisch zugeschalteten Aktionäre oder die elektronisch zugeschalteten Vertreter von Aktionären, gegebenenfalls unter Benennung der vollmachtgebenden Aktionäre, als elektronisch zugeschaltet in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen. Während der virtuellen Hauptversammlung wird das Teilnehmerverzeichnis jedenfalls vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Vertretern über das HV-Portal zugänglich gemacht.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte bzw. über das HV-Portal unter

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Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte

Zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter einer der nachfolgend genannten Adressen bis Freitag, den 18. August 2023 (24:00 Uhr MESZ), zugehen:

pferdewetten.de AG
c/o GFEI Aktiengesellschaft
Ostergrube 11
30559 Hannover
oder
E-Mail: pferdewetten.de-HV@gfei.de
 

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom Samstag, den 19. August 2023 (0:00 Uhr MESZ), bis einschließlich Mittwoch, den 23. August 2023 (24:00 Uhr MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Aktionärsrechte maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, den 18. August 2023 (24:00 Uhr MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 18. August 2023. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach durchgeführter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge der Gesellschaft nach dem Freitag, den 18. August 2023 (24:00 Uhr MESZ), zugehen, können in der Hauptversammlung Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen verbleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Nach ordnungsgemäßem Zugang der Anmeldung wird eine Zugangskarte ausgestellt und den Aktionären oder den von ihnen benannten Bevollmächtigten die Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals übersandt.

Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Briefwahl abgeben.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen von Briefwahlstimmen und deren Widerruf können ausschließlich über das HV-Portal unter

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vorgenommen werden. Die entsprechenden Erläuterungen werden den Aktionären nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte übermittelt.

Die Stimmabgabe über das HV-Portal unter

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ist ab Mittwoch, den 19. Juli 2023, 0:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich.

Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt als Enthaltung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf, der Nachweis der Bevollmächtigung und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.

Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens Dienstag, den 22. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail unter einer der oben im Abschnitt „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte“ genannten Adressen übermittelt werden.

Das Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären nach der ordnungsgemäßen Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte übermittelt. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

Außerdem steht den Aktionären auch insoweit das HV-Portal unter

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zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich sein werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt als Enthaltung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Anträgen entgegen.

Ausübung der Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte

Ergänzend weisen wir auf die Möglichkeit hin, dass Aktionäre ihre Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen können. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.

Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist Textform erforderlich.

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten sich die Aktionäre mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das Formular verwenden, das sie zusammen mit der Zugangskarte erhalten. Ein entsprechendes Formular ist zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich.

Eine Bevollmächtigung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können bis spätestens Dienstag, den 22. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch oder per E-Mail unter einer der oben im Abschnitt „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte“ genannten Adressen übermittelt werden.

Ferner steht den Aktionären das HV-Portal unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung möglich sein werden.

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretenen Aktionäre ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG sind im Internet unter

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zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären sowie auch die Abstimmungsergebnisse nach der Hauptversammlung werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 und 9 bis 12 haben verbindlichen Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 haben empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 239.000,90, das entspricht 239.001 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss für jeden neuen Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an die folgende Adresse zu richten:

pferdewetten.de AG
Vorstand
Kaistraße 4
40221 Düsseldorf
 

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis Sonntag, den 23. Juli 2023 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern, soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind, sind ausschließlich zu richten an:

pferdewetten.de AG
Kaistraße 4
40221 Düsseldorf
E-Mail: hv2023@pferdewetten.de
 

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft bis Dienstag, den 8. August 2023 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehenden Adresse ordnungsgemäß zugehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

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zugänglich gemacht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern der Aktionär, der den Gegenantrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen ist und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Außerdem können elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre Gegenanträge und Wahlvorschläge im zulässigen Rahmen auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen eines Redebeitrags, stellen, ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des Antrags beziehungsweise des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf. Dazu ist es erforderlich, dass die Aktionäre sich über das HV-Portal für einen Redebeitrag anmelden, in dessen Rahmen sie sodann den Antrag oder Wahlvorschlag stellen können.

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation bis spätestens Donnerstag, 17. August 2023 (24.00 Uhr MESZ), einzureichen.

Die Stellungnahme ist ausschließlich über das HV-Portal unter

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als pdf-Datei einzureichen. Es wird darum gebeten, den Umfang der Stellungnahmen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, um eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Als Orientierung sollte ein Umfang von maximal 10.000 Zeichen dienen.

Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens Freitag, 18. August 2023 (24.00 Uhr MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs unter der Internetadresse

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zugänglich machen. Stellungnahmen werden seitens der Gesellschaft nicht übersetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen, Anträge und Wahlvorschläge sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nicht berücksichtigt werden. Fragen (siehe dazu Abschnitt „Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 130a Abs. 5 Satz 3, 131 AktG“), Anträge und Wahlvorschläge (siehe dazu Abschnitt „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und 4, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG“) sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu Abschnitt „Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll“) sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen zu stellen beziehungsweise zu erklären.

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle relevanten Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten Redebeiträge über das unter

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zugängliche HV-Portal über die Schaltfläche „Wortmeldetisch“ anmelden. Bei der Anmeldung des Redebeitrags wird das Einverständnis des Aktionärs beziehungsweise des Bevollmächtigten mit der Nennung seines Namens durch den Versammlungsleiter in der öffentlich in Bild und Ton übertragenen Hauptversammlung eingeholt.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Aktionäre, die von der Möglichkeit eines Redebeitrags in Bild und Ton in der Hauptversammlung Gebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich des entsprechenden Redebeitrags wie eingangs beschrieben live über das HV-Portal] und über das Internet für ordnungsgemäß anmeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sowie über das Internet für die Öffentlichkeit übertragen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass der Versammlungsleiter die für einen Redebeitrag zugelassenen Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten unter Nennung ihres Namens aufrufen wird.

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 130a Abs. 5 Satz 3, 131 AktG

Der Vorstand hat entschieden, dass ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten zur Ausübung ihres Auskunftsrechts ihre Fragen bis spätestens Samstag, 19. August 2023 (24.00 Uhr MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft ausschließlich über das HV-Portal unter

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einzureichen haben. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt.

Die Gesellschaft wird im Rahmen des Auskunftsrechts der Aktionäre alle ordnungsgemäß eingereichten Fragen bis Montag, 21. August 2023 (24.00 Uhr MESZ) beantworten und die Fragen sowie die dazugehörigen Antworten spätestens ab diesem Zeitpunkt und während der gesamten Hauptversammlung über das HV-Portal unter

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ausschließlich in deutscher Sprache zugänglich machen.

Bei der Beantwortung und Zugänglichmachung von Fragen vor der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers offengelegt.

In der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete und zur Hauptversammlung über das HV-Portal zugeschaltete Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation Nachfragen zu allen vor und in der Hauptversammlung gegebenen Antworten des Vorstands stellen; ferner können ordnungsgemäß angemeldete und zur Hauptversammlung über das HV-Portal zugeschaltete Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten in der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu Sachverhalten stellen, die sich erst nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Fragerechts vor der virtuellen Hauptversammlung, also nach Samstag, 19. August 2023 (24.00 Uhr MESZ), ergeben haben.

Der designierte Versammlungsleiter plant in der Versammlung festzulegen, dass das Auskunftsrecht in der virtuellen Hauptversammlung nur im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen eines Redebeitrags (siehe dazu Abschnitt „Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG“ mit den darin genannten Vorgaben), ausgeübt werden darf.

Bericht des Vorstandes

Gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG wird der Bericht des Vorstandes oder dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens Dienstag, 15. August 2023 (24.00 Uhr MESZ), im Internet unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zugänglich gemacht.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und sich elektronisch zu der Versammlung zugeschaltet haben, und ihre Bevollmächtigten können bis zum Ende der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Der Widerspruch kann ausschließlich über das HV-Portal unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

ab der Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die pferdewetten.de AG personenbezogene Daten über Aktionäre und/oder über ihre Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die pferdewetten.de AG verarbeitet die personenbezogenen Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO sind im Internet unter

http://www.pferdewetten.ag
 

zugänglich.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2023
 

zur Verfügung.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Audioausgabe (etwa über Lautsprecher oder Kopfhörer) benötigt. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können und die Aktionärsrechte optimal ausüben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft ist die Zugangskarte erforderlich, die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden sich die individuellen Zugangsdaten, mit denen eine Anmeldung im HV-Portal auf der Anmeldeseite erfolgen kann.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Zugangskarte und werden auch im HV-Portal zugänglich gemacht.

Hinweise zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet über das HV-Portal verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für das HV-Portal eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

Düsseldorf, im Juli 2023

pferdewetten.de AG

Der Vorstand


14.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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