EQS-News: Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

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EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

17.12.2024 / 11:45 CET/CEST
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Alzchem Group AG

Bekanntmachung

nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014

und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

Die Alzchem Group AG unterbricht das am 29. November 2024 bekanntgemachte Aktienrückkaufprogramm ab dem 19. Dezember 2024, um den Jahres- und Konzernabschluss 2024 auf der Basis stabiler Zahlen erstellen zu können. Die Wiederaufnahme des Programms erfolgt am 2. Januar 2025.

Trostberg, den 17. Dezember 2024

Alzchem Group AG

- Vorstand -

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