EQS-News: Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 12. Zwischenmeldung, zugleich Schlussmeldung

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EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 12. Zwischenmeldung, zugleich Schlussmeldung

10.11.2025 / 14:34 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung(EU)596/2014 und

Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Trostberg, 10. November 2025

12. Zwischenmeldung, zugleich Schlussmeldung

Im Zeitraum vom 3. bis einschließlich 6. November 2025 wurden insgesamt 8.845 Stückaktien der Alzchem Group AG im Rahmen des am 29. November 2024 angekündigten Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Rückkaufs erworbenen Aktien beträgt damit 82.450 Stück. Der Erwerb erfolgte durch ein von der Alzchem Group AG beauftragtes Kreditinstitut über die Börse (XETRA).

Die Gesamtzahl der vom 3. bis 6. November 2025 zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen (exkl. Erwerbsnebenkosten), jeweils pro Tag, betragen:

Mit dem Rückkauf vom 6. November 2025 ist das hierfür bereitgestellte Budget erschöpft, sodass das Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen ist. Die Anzahl der während des gesamten Rückkaufprogramms zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betragen:

Diese Informationen sowie die detaillierten Informationen über die einzelnen mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden täglichen Geschäfte werden gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie/#c18431 veröffentlicht.

Alzchem Group AG

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