BaFin News: Fehlerbekanntmachung für den verkürzten Abschluss zum 30.06.2016
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der E.ON SE, Essen, zum 30.06.2016 gemäß § 109 Absatz 1 WpHG fehlerhaft ist.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (26.01.2022)
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