Marktausblick Woche 13: Banger Blick nach Karlsruhe

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Das Update zur Woche mit Dr. Martin Lück, Leiter Kapitalmarktstrategie bei BlackRock






BlackRock Marktausblick 30. März 2021



Nachdem am Donnerstag der Bundestag nach hitziger Debatte einem Wortungetüm namens Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz zugestimmt und der Bundesrat sich am Freitagmorgen angeschlossen hatte, ertönte aus Karlsruhe ein unerwarteter Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) untersagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ausfertigung des Gesetzes, nachdem eine Gruppe von Euroskeptikern zusätzlich zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz noch einen Eilantrag eingereicht hatte. Dass Karlsruhe den Bundespräsidenten auf diese Weise ausbremst, sagt zwar noch nichts über die Entscheidung des Gerichts in der Sache, deutet aber darauf hin, dass man es durchaus für angezeigt hielt, die Schaffung von eventuell schwer revidierbaren Fakten zumindest so lange zu verhindern, bis man sich ein differenziertes Bild der Lage gemacht hat. Das BVerfG hat denn auch angekündigt, nun zunächst zu prüfen, ob dem Antrag auf einstweilige Verfügung (sprich: Stopp des Next Generation EU-Fonds bis zur endgültigen Prüfung seiner Verfassungsmäßigkeit) stattgegeben wird.

Man mag sich an die Hochzeiten der Eurokrise, vor allem das Jahr 2012, erinnert fühlen, als immer wieder die üblichen Verdächtigen nach Karlsruhe pilgerten, um gegen irgendetwas zu klagen, das die Bundesregierung, die EZB, die EU-Kommission oder alle zusammen angeblich ausgefressen hatten. Es ging um Gegenstände wie den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), Anleihekäufe der EZB oder die (bis heute nie genutzten) Outright Monetary Transactions (OMT), mithin um die Frage, ob Deutschland sich an finanziellen Stärkungen Europas bzw. der Währungsunion beteiligen darf. Obwohl die rechtlichen Prüfungen und Entscheidungen, an denen zum Teil auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) beteiligt war, die Errichtung der jeweiligen Instrumente schlussendlich nicht verhinderten, säten sie doch Zweifel an der Konsistenz der Eurozone als Kern der europäischen Integration - mit Folgen für die Attraktivität europäischer Assets und Europa als Investitionsstandort insgesamt. Auch diesmal ist zu erwarten, dass die Entscheidung des BVerfG am Ende positiv ausfallen wird, wobei eine Weiterleitung an den EuGH eine wahrscheinliche Variante darstellt. Insofern ist allenfalls eine aufschiebende Wirkung zu erwarten. Schon dies könnte allerdings an den Märkten für Verstimmung sorgen, sofern es die geplante Platzierung von EU-Schuldtiteln, also der Finanzierungsquelle für das Gesamtvolumen von € 750 Mrd., verzögert. Denn alle 27 EU-Länder müssen zustimmen, bevor die Platzierung der Anleihen und Auszahlung der Mittel erfolgen kann.

Während Europa also einmal mehr im Klein-klein zu versinken droht, wird morgen Abend US-Präsident Joe Biden eine Rede halten, mit der er aller Voraussicht nach ein Infrastrukturpaket von rund drei Billionen US-Dollar ankündigen wird. Erst vor wenigen Tagen war der „American Rescue Plan“, eine Art Corona-Soforthilfe, im Umfang von 1,9 Billionen USD nach mehrfachem Hin und Her durch den Kongress gegangen, die ersten Hilfsschecks an Haushalte sind bereits versandt. Interessant dürfte sein, wie sich die republikanische Opposition zu dem 3 Billionen-Paket verhält, denn Teile davon entsprechen durchaus republikanischen Forderungen. So könnte es sein, dass die Biden-Administration das Paket in zwei Tranchen aufteilt, um zunächst diejenigen durchzubringen, über die weitgehend Einigkeit herrscht, vor allem im Bereich dringend benötigter Investitionen in Straßen, Brücken und Eisenbahnstrecken, vermutlich ergänzt um Ausgaben für grüne Technologie. Erst später könnte dann der Versuch folgen, Investitionen etwa in die Wohninfrastruktur durchzusetzen, vor allem für ärmere Amerikaner. Es wird sich vor allem zeigen, ob die kompromisslose Verweigerungshaltung, zu der Mitch McConnell, Republikanerchef im Senat, seine Partei seit der Obama-Präsidentschaft verdonnert, sich auch während der Biden-Amtszeit fortsetzt. Falls ja (und vieles spricht dafür), tut Biden gut daran, sich mit seiner Agenda zu beeilen, um möglichst viel bis zu den Mid-Terms 2022 auf den Weg zu bringen.

Technologieaktien bleiben interessant

Die Tatsache, dass mit Blick auf das zu erwartende wirtschaftliche Durchstarten in der zweiten Jahreshälfte die bisher vernachlässigten Value-Aktien interessant geworden sind, bedeutet nicht, dass im Gegenzug Technologie jetzt unattraktiv ist. Allein die Differenziertheit des Technologiesektors, welche Indexgrenzen und andere Standardabgrenzungen nicht immer ideal wiedergeben, spricht für den Blick über den Tellerrand. Etwa in solche Bereiche, bei deren Entwicklung wir bisher vermutlich erst die Anfänge gesehen haben, zum Beispiel künstliche Intelligenz oder grüne Technologie, aber auch altbekannte Segmente wie etwa Halbleiter, in denen gegenwärtig starke Nachfrage zu günstigen Gewinnerwartungen Anlass gibt. Und dass die Zinsen im Verhältnis zur Inflation vergleichsweise mäßig bleiben sollten, ganz im Sinne unserer Vorstellung einer „neuen Nominalzinswelt“, dürfte Technologieaktien in diesem Jahr zusätzlich in die Karten spielen.

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