Teilabschaffung des Soli beschlossen – Was bedeutet das für die Börse und die Abgeltungssteuer?
Die Bundesregierung hat die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz. Demnach soll der Soli für 90 Prozent der Zahler wegfallen und für weitere 6,5 Prozent zumindest reduziert werden. Nur Top-Verdiener sollen dann ab Januar 2021 noch wie bisher belastet werden. Das stößt vor allem in der Wirtschaft auf Kritik, weil davon auch viele Unternehmer betroffen sind. Spitzenverdiener „können sich das leisten“, sagte Scholz dazu in der ARD. Es seien weiter Aufgaben aus der Wiedervereinigung zu stemmen, die auch finanziert werden müssten.
In der großen Koalition ist das Scholz-Konzept trotz der Einigung umstritten. Die Union befürchtet, dass die Teilabschaffung vom Verfassungsgericht gekippt werden könnte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich deswegen dafür starkgemacht, dass der Soli bis 2026 komplett wegfällt.
Kritik seitens FDP und AfD
Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden. FDP und AfD haben bereits Verfassungsklagen angekündigt. „Wieder einmal bleibt nur die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht eine Fehlentscheidung der Politik im Nachhinein korrigiert“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes VDMA, Thilo Brodtmann. „Die echte steuerliche Entlastung von Personen- und Kapitalgesellschaften wäre dagegen mittelstandsfreundlich und ein positives Signal in konjunkturell schwieriger werdenden Zeiten.“ Scholz geht davon aus, dass sein Gesetzentwurf auch vor Gericht Bestand haben wird.
Wie stehen der Soli und die Börse im Zusammenhang?
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine zusätzliche Abgabe, die seit 1991 auf Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer erhoben wird. Diese monatliche Extrabelastung wird jedem deutschen Erwerbstätigen automatisch monatlich vom Gehalt abgezogen. Momentan sind das 5,5 Prozent von der Lohnsteuer. Berufstätige mit einem geringen Einkommen zahlen weniger bzw. gar keine Abgabe.
Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 Prozent, darauf werden noch die 5,5 Prozent Soli hinzugerechnet, das heißt, dass man insgesamt 26,375 Prozent Abgaben, beispielsweise bei Dividendenrendite oder Gewinnen von Aktienverkäufen zahlen muss (ohne Kirchensteuer, die eventuell noch hinzu kommt).
Was ist das Problem bei einer nur teilweisen Abschaffung des Soli?
Nur Top-Verdiener sollen ab Januar 2021 noch wie bisher belastet werden. Das Problem dabei: Die Abgeltungssteuer wird direkt vom Broker oder der Bank an das Finanzamt bezahlt. Wie soll ein Broker wissen, wie hoch das Einkommen des Kunden ist? Insofern wäre es in vielen Fällen nicht möglich, die Betreffenden zu kategorisieren und eine nur teilweise Abschaffung des Soli umzusetzen.
Eine Lösung? Bereits Anfang des Jahres wurde berichtet, dass Scholz die komplette Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge prüfen lässt. Der pauschale Steuersatz von 25 Prozent entfiele dann auch für Dividenden. Der SPD-Politiker geht damit über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Darin ist die Abschaffung der Abgeltungssteuer nur für Zinserträge vereinbart, sobald der automatische Informationsaustausch mit anderen Ländern gewährleistet, dass deutsche Finanzbehörden von Zinseinkünften im Ausland erfahren. Dies soll voraussichtlich ab 2020 der Fall sein.
Wenn die Abgeltungssteuer wegfallen würde, müsste man Gewinne wieder über die Einkommenssteuer abrechnen – Das wäre bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent also maximal 17 Prozent mehr als vorher. Sollte die Abgeltungssteuer also tatsächlich irgendwann wegfallen, wäre es für viele Investoren attraktiv, vorher, solange der billigere Abgeltungssteuersatz gilt, noch einmal kräftig auf dem Aktienmarkt einzukaufen.
onvista-Redaktion/reuters
Titelfoto: wutzkohphoto / Shutterstock.com
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