DGAP-Adhoc: Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland. (deutsch)
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Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.
^ EQS-Ad-hoc: Kapsch TrafficCom AG / Schlagwort(e): Rechtssache Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland. 25.03.2022 / 20:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die autoTicket GmbH hat gemäß der Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus dem den Parteien heute übermittelten Zwischenschiedsspruch hervor. Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland hat die autoTicket GmbH, das Gemeinschaftsunternehmen von Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG Co. KGaA, Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht. Das Schiedsgericht hat bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durfte sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen. Mit dem Schiedsspruch wurde auch der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung abgelehnt. Damit ist die erste Phase des zweistufigen Schiedsverfahrens abgeschlossen. In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden. --------------------------------------------------------------------------- Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Investorenkontakt: Hans Lang Investor Relations & Compliance Officer Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich T +43 50 811 1122 [1]ir.kapschtraffic@kapsch.net 1. mailto:ir.kapschtraffic@kapsch.net Pressekontakt: Carolin Treichl Executive Vice President Ingrid Riegler Head of Marketing & Communications Kapsch Corporate Communications TrafficCom AG Am Europlatz 2, 1120 Wien, Kapsch TrafficCom AG Am Österreich T +43 50 811 1710 Europlatz 2, 1120 Wien, [1]carolin.treichl@kapsch.net 1. Österreich +43 50 811 1724 mailto:carolin.treichl@kapsch.net ingrid.riegler@kapsch.net --------------------------------------------------------------------------- 25.03.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Kapsch TrafficCom AG Am Europlatz 2 1120 Wien Österreich Telefon: +43 50811 1122 Fax: +43 50811 99 1122 E-Mail: ir.kapschtraffic@kapsch.net Internet: www.kapschtraffic.com ISIN: AT000KAPSCH9 WKN: A0MUZU Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel) EQS News ID: 1312625 Ende der Mitteilung EQS News-Service --------------------------------------------------------------------------- 1312625 25.03.2022 CET/CEST °
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