EU-Kommission hält nach Exxon-Klage an Übergewinnsteuer fest

Reuters · Uhr

Houston/Brüssel (Reuters) - Die Europäische Kommission hält an der Übergewinnsteuer für Energiekonzerne auch nach der Klage des US-Konzerns Exxon Mobil fest.

"Es ist nun Sache des Gerichts, über diesen Fall zu entscheiden. Die Kommission hält daran fest, dass die fraglichen Maßnahmen vollständig mit dem EU-Recht vereinbar sind", erklärte Kommissionssprecherin Arianna Podesta am Donnerstag. Die EU gehe davon aus, dass der "temporäre Solidaritätsbeitrag" rund 25 Milliarden Euro an öffentlichen Einnahmen bringen könnte, die von den EU-Regierungen umverteilt würden. "Sie wird sicherstellen, dass der gesamte Energiesektor seinen gerechten Anteil in diesen für viele schwierigen Zeiten leistet, um die außergewöhnliche Energiekrise zu bewältigen", sagte Podesta.

Exxon hat die EU wegen der neuen Steuer auf Übergewinne verklagt. Die Europäische Union habe damit ihre Befugnisse überschritten, sagte ein Sprecher des US-Konzerns am Mittwoch.

Die EU-Staaten hatten sich im September auf eine befristete Zufallsgewinn-Steuer für Öl-, Erdgas- und Raffinerie-Konzerne geeinigt. Deutschland setzt die Vorgabe im Jahressteuergesetz 2022 um: Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um ein Fünftel übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Die auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzten Einnahmen sollen zur Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucher beitragen.

(Bericht von Sabrina Valle in Houston unter Mitarbeit von Arunima Kumar in Bangalore und Jan Strupczewski in Brüssel, geschrieben von Anneli Palmen, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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