Lang zur Bürgergeld-Debatte: Merz ist Schutzpatron der Reichen

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen halten die wegen der Haushaltsproblematik erneut entflammte Debatte über die Höhe des Bürgergeldes für falsch. "Die Kosten für Lebensmittel, Energie, Schulmaterial, für den täglichen Bedarf sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen", sagte die Co-Parteivorsitzende Ricarda Lang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Daher sei die geplante Erhöhung des Bürgergelds nach wie vor richtig.

CDU-Chef Friedrich Merz hatte am Sonntag gesagt, die Inflationsrate sei niedriger als zu Jahresbeginn angenommen. Deswegen sei das geplante Bürgergeld-Plus zu viel, "wenn man daran denkt, dass diejenigen, die es bekommen, als Sozialleistungen einen Anreiz haben sollten, in den Arbeitsmarkt zu gehen".

Lang warf Merz vor, er setzte sich nicht mit der Lebensrealität der Betroffenen auseinander. Dass das Bürgergeld "existenzsichernd" gestaltet werden müsse, ergebe sich aus dem Grundgesetz und der entsprechenden Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, sagte sie. Lang fügte hinzu: "Statt das anzuerkennen stellt sich Friedrich Merz schützend vor die Reichsten und trägt Spardebatten auf dem Rücken der Verletzlichsten in unserer Gesellschaft aus - die alleinerziehende Mutter mit ihren Kindern, Menschen, die ihren Job verloren haben, Kranke und Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind."

Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat Milliardenlücken in den Etat für 2024 gerissen. Wie die Koalition aus SPD, Grünen und FDP damit umgehen will, war bis Dienstag noch nicht abschließend geklärt. "Auch in Zeiten knapper Haushalte dürfen und werden wir Angriffe auf den Sozialstaat nicht zulassen", betonte Lang.

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld bekommen. Auch die Ampel-Partei FDP hält diese deutliche Erhöhung für unangemessen. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Montag gesagt, es wäre "moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar", den Betroffenen eine Anpassung der Regelsätze zu verwehren./abc/DP/tih

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