EQS-CMS: Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

09.07.2024 / 11:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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München, den 09.07.2024

Im Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 hat die Allianz SE insgesamt 117.474 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 8. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 11. März 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.589.936 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

09.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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