EQS-CMS: Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
15.09.2025 / 10:53 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 7. Zwischenmeldung
Stuttgart, den 15. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 8. September 2025 bis einschließlich zum 12. September 2025 insgesamt 30.341 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.
Es wurden im Zeitraum vom 8. September 2025 bis einschließlich zum 12. September 2025 Aktien wie folgt erworben:
*Ohne Erwerbsnebenkosten
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 12. September 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 652.571 Aktien.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).
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