Gewerkschaften: UN-Gericht soll Streikrecht schützen

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DEN HAAG (dpa-AFX) - Internationale Gewerkschaften haben den Internationalen Gerichtshof aufgerufen, das Streikrecht eindeutig zu schützen. Eine Aushöhlung des Streikrechts werde Rechte von Arbeitnehmern schwächen, warnten Rechtsvertreter des Internationalen Bundes der Gewerkschaften vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Die Richter sollten klar bestätigen, dass das Streikrecht unter die Konvention der Versammlungsfreiheit von Arbeitnehmern falle.

Das Streikrecht war und ist nach Darstellung der Rechtsvertreter entscheidend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit. Sie zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht "kollektives Betteln" wäre.

Arbeitgeber: Recht nicht absolut

Das Streikrecht sei kein absolutes Recht, betonten dagegen Rechtsvertreter der Internationalen Arbeitgeber-Organisation. Die Arbeitgeber seien nicht gegen das Recht von Arbeitnehmern, aber Bedingungen für Arbeitsniederlegungen müssten in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden.

Rechtsgutachten

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UN hat das Gericht mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Es soll feststellen, ob das Streikrecht unter die Konvention der Vereinigungsfreiheit von 1948 fällt und daher besonders geschützt ist. Seit gut zehn Jahren stellen die Arbeitgebervertreter in der ILO den besonderen Schutz des Streikrechts infrage. Das Gutachten des UN-Gerichts soll die Frage klären und den Konflikt lösen. In der ILO sind gleichberechtigt Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen vertreten.

25 Staaten und internationale Organisationen werden sich an den auf drei Tage angesetzten Anhörungen beteiligen - darunter auch Deutschland. Über 30 Staaten und Organisationen hatten sich bereits schriftlich geäußert.

Wann die Richter in der Frage entscheiden werden, ist unklar. Rechtsgutachten des UN-Gerichts sind zwar nicht bindend, doch gelten als wegweisend für Gerichtsverfahren./xx/DP/mis

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