ROUNDUP: Corona-Apps in der EU sollen grenzüberschreitend funktionieren

dpa-AFX · Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Bei der Einführung von Corona-Apps zur Eindämmung von Covid-19 setzen die EU-Staaten auf Zusammenarbeit und gemeinsame Standards. Die verschiedenen Smartphone-Apps sollten grenzüberschreitend funktionieren, damit Bürger auch beim Überschreiten von Landesgrenzen geschützt seien, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Konzept der EU-Kommission und der EU-Staaten.

Zudem wird betont, die Apps müssten mit den EU-Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen. "Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen", sagte Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton.

Zudem sollten die Apps freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind. "Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu." Außerdem sollten die Programme in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt werden und auf anonymisierten Daten beruhen. Die Apps ermöglichten eine "einfachere, schnellere und wirksamere Nachverfolgung" Infizierter und ihrer Kontaktpersonen. Die Empfehlungen vom Donnerstag sollen fortlaufend aktualisiert werden.

Auch Deutschland plant die Einführung einer Corona-App. Wann sie bereitstehe, sei noch nicht klar, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch. Einige EU-Staaten haben solche Apps bereits im Einsatz.

Ebenfalls am Donnerstag veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Gewährleistung des Datenschutzes der Corona-Apps. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung der EU. So sollen nur so jene personenbezogenen Daten gespeichert werden, die wirklich nötig sind, und dies auch nicht länger als erforderlich. Nutzer sollen zu jeder einzelnen Funktion der App ihre Zustimmung geben können. Bei der Entwicklung der Apps sollen die nationalen Datenschutzbehörden einbezogen werden. Nach Ansicht der EU-Kommission sollten die nationalen Gesundheitsbehörden dafür zuständig sein, dass die Datenschutzvorgaben eingehalten werden./wim/DP/he

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