BaFin News: STEMMER IMAGING AG: Fehlerbekanntmachung für den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Bekanntmachung nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHGDie Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 fehlerhaft ist:

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (21.03.2022)

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