EQS-CMS: Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Beiersdorf Aktiengesellschaft / Aktienrückkaufprogramm 2024 – 3. Zwischenmeldung
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

13.05.2024 / 11:26 CET/CEST
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Beiersdorf Aktiengesellschaft: Aktienrückkaufprogramm 2024 – 3. Zwischenmeldung

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft gab am 23. April 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2024 bekannt.

In der Zeit vom 6. Mai 2024 bis zum 10. Mai 2024 wurden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 insgesamt 181.779 Aktien erworben.

Die Aktien wurden wie folgt erworben:

Aktienrückkaufprogramm 2024

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Internetseite der Beiersdorf Aktiengesellschaft veröffentlicht: https://www.beiersdorf.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf

Das Gesamtvolumen der Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024 erworben wurden, beträgt 435.267 Stück.

Der Erwerb der Aktien wird durch ein von der Beiersdorf Aktiengesellschaft beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt.

13.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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