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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche EuroShop AG / Erwerb eigener Aktien
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.09.2024 / 10:34 CET/CEST
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Wie es dir pasBekanntmachung
nach Artikel5 Abs.1 lit.b) und Abs.3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 (MMVO) i.V.m. Artikel2 Abs.2 und Abs.3 der Delegierten Verordnung (EU)Nr.2016/1052
der
Deutsche EuroShopAG,
Hamburg
(ISIN DE0007480204)
Erwerb eigener Aktien
Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat im Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 20. September 2024 insgesamt 14.929 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 21. Dezember 2023 mitgeteilt.
Aktien wurden wie folgt erworben:
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. Dezember 2023 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 539.677 Stück.
Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.deutsche-euroshop.de/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
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