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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HelloFresh SE / Aktienrückkauf
HelloFresh SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

04.11.2024 / 18:28 CET/CEST
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Bekanntgabe von Aktienrückkäufen gemäß Artikel 5 Abs.1 Buchst.b) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Artikel2 Abs.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission: 54.Zwischenbericht

Der Vorstand der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408) (die „Gesellschaft“) hat am 25. Oktober 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, im Zeitraum vom 26. Oktober 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Am selben Tag gab die Gesellschaft die Einzelheiten des Programms gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekannt.

Im Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 01. November 2024 wurden von der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Aktien im Rahmen des Programms auf Xetra wie folgt zurückgekauft:

1 Ohne mit dem Erwerb verbundene Kosten.

Weitere Einzelheiten über das Aktienrückkaufprogramm sowie die obenstehenden Transaktionen sind unter der Rubrik Aktien auf der Investor Relations-Website der Gesellschaft (https://ir.hellofreshgroup.com/websites/hellofresh/German/1700/rueckkauf-2023_2024.html) verfügbar.

Berlin, Deutschland, 04. November 2024

HelloFresh SE

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