EQS-Adhoc: STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

EQS Group · Uhr

EQS-Ad-hoc: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Delisting
STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

06.11.2024 / 09:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Puchheim, 6. November 2024

STEMMER IMAGING: Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem Delisting-Erwerbsangebot abgeschlossen und Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen STEMMER IMAGING AG und Ventrifossa BidCo AG

Puchheim, 6. November 2024 – Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots plant die Ventrifossa BidCo AG ein Delisting der Aktien der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) mittels eines Delisting-Erwerbsangebots.

Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Ventrifossa BidCo AG heute eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft („Delisting-Vereinbarung“) abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Ventrifossa BidCo AG den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer STEMMER IMAGING-Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von 48,00 Euro je Aktie anbietet. Vorbehaltlich u. a. der Prüfung der von Ventrifossa BidCo AG noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen und im Zusammenhang mit dem Delisting‑Erwerbsangebot den Widerruf der Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die STEMMER IMAGING-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Darüber hinaus hat die STEMMER IMAGING AG heute ein Schreiben von der Ventrifossa BidCo AG erhalten, in dem diese der STEMMER IMAGING AG ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der STEMMER IMAGING AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Ventrifossa BidCo AG als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der STEMMER IMAGING AG zeitnah in Verhandlungen mit der Ventrifossa BidCo AG über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten.

Kontakt:
STEMMER IMAGING AG
Michael Bülter
CFO
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
Telefon +49 89 80902-196
ir@stemmer-imaging.com
www.stemmer-imaging.com

Ende der Insiderinformation

06.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

2023281 06.11.2024 CET/CEST

onvista Premium-Artikel

Gold, Aktien, exotische ETFs
So schützt du dich vor Inflationgestern, 10:45 Uhr · onvista
So schützt du dich vor Inflation
Chartzeit Wochenausgabe vom 30.03.2025
US-Zölle und Inflation: Warum der Abschwung noch weiter gehen könnte30. März · onvista
US-Zölle und Inflation: Warum der Abschwung noch weiter gehen könnte
Kolumne von Stefan Riße
Sind wir in einer Korrektur oder in einem Bärenmarkt?30. März · onvista-Partners
Sind wir in einer Korrektur oder in einem Bärenmarkt?