EQS-CMS: GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GEA Group Aktiengesellschaft / Verlängerung des Zeitraums des Aktienrückkaufprogramms
GEA Group Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

07.11.2024 / 10:23 CET/CEST
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Düsseldorf, 6. November 2024

Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Verlängerung des Zeitraums des Aktienrückkaufprogramms

Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft in Düsseldorf ("GEA") hat am 7. November 2023 beschlossen, eigene Aktien der GEA (ISIN DE0006602006) ("GEA-Aktien") zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis von bis zu EUR 400 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zu erwerben. Der Vorstand macht dabei von der am 27. April 2023 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Die erworbenen Aktien sollen eingezogen werden, ohne dass das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend herabgesetzt wird.

Die mit Mitteilung vom 8. Mai 2024 (veröffentlicht am 13. Mai 2024) angekündigte zweite Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 250 Mio., maximal jedoch 12.000.000 GEA-Aktien, sah bislang den Erwerb von GEA-Aktien im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis voraussichtlich Ende Februar 2025 vor.

Der Vorstand der GEA hat am 6. November 2024 eine Verlängerung der zweiten Tranche beschlossen. GEA wird nunmehr eigene Aktien im Rahmen der zweiten Tranche bis voraussichtlich zum 8. April 2025 erwerben.

Die übrigen der nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission bekanntzugebenden Parameter des Aktienrückkaufprogramms bleiben unverändert.

Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird GEA weiterhin regelmäßig unter www.gea.com informieren und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

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