EQS-News: Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 1. Zwischenmeldung

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EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 1. Zwischenmeldung

09.12.2024 / 13:45 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung(EU)596/2014 und

Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Trostberg, 9. Dezember 2024

1. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 2. bis einschließlich 6. Dezember 2024 wurden insgesamt 2.337 Stückaktien der Alzchem Group AG im Rahmen des am 5. November 2024 angekündigten Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Rückkaufs bislang erworbenen Aktien beträgt damit 2.337 Stück. Der Erwerb erfolgte durch ein von der Alzchem Group AG beauftragtes Kreditinstitut über die Börse (XETRA).

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen (exkl. Erwerbsnebenkosten), jeweils pro Tag, betrugen:

Diese Informationen sowie die detaillierten Informationen über die einzelnen mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden täglichen Geschäfte werden gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie/#c18431 veröffentlicht.

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