EQS-Adhoc: fox e-mobility AG: Wiederaufnahme des Börsenhandels – Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse – Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft

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EQS-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Sonstiges
fox e-mobility AG: Wiederaufnahme des Börsenhandels – Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse – Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft

09.04.2025 / 11:26 CET/CEST
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Wiederaufnahme des Börsenhandels - Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse - Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft

Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute die am 3.2.2025 verfügte Handelsaussetzung in Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A3EX222) aufgehoben.

Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.1.2025 gefassten Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung und den erforderlichen Kapitalerhöhungen sind nicht angefochten worden. Die gesetzliche Anfechtungsfrist ist abgelaufen. Der Detailplan für die zur Fortführung der Gesellschaft erforderliche Umsetzung der Kapitalmassnahmen wird bis zum 14.4.2025 vom Vorstand mitgeteilt werden.

Die Gesellschaft hält direkt und indirekt über die Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG i.L. („Fox Schweiz“) aktuell insgesamt noch 1.961.150 eigene Aktien

Die Kursaussetzung sowie die in der Hauptversammlung am 31.1.2025 erklärten Widersprüche hatten die Werthaltigkeit der Patronatserklärung der Gesellschaft gegenüber der Fox Schweiz in Frage gestellt und das Kantonsgericht am 19.2.2025 dazu veranlasst, im provisorischen Nachlassverfahren den Konkurs der Tochtergesellschaft zu eröffnen. Der Verwaltungsrat hat Rechtsmittel zum Obergericht eingelegt. In einer Zwischenentscheidung hat das Obergericht die Vollstreckung des Konkurses durch das Konkursamt einstweilen bis zur im April erwarteten Entscheidung über die gesamte Beschwerde untersagt. Damit sind die Patent, Marken, Designrechte und sonstiges Intellectual Property zunächst weiterhin in der Fox Schweiz.

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