Onlinehändler

Kartellamt sieht Amazons Preisvorgaben für Händler kritisch

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)
Artikel teilen:
Quelle: Sergei Elagin / Shutterstock.com

Amazons Preisobergrenzen für Angebote von Dritten auf der Online-Plattform des US-Konzerns sind nach Einschätzung des Bundeskartellamts wettbewerbsrechtlich bedenklich.

Schließlich stehe Amazon teilweise im direkten Wettbewerb mit diesen Anbietern.

“Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt wird"“

Behördenchef Andreas Mundt

Der weltgrößte Onlinehändler verkauft zahlreiche Produkte entweder direkt oder bietet Dritten die Möglichkeit, ihre Waren über den "Amazon Marketplace" anzubieten. Dort setze der US-Konzern statistische Modelle ein, anhand derer "dynamische, wechselnde Preisobergrenzen" für Händlerangebote berechnet würden, erläuterte Mundt. Würden diese überschritten, fielen die Produkte aus dem hervorgehobenen Einkaufsfeld heraus oder würden komplett vom Marketplace entfernt.

"Für unsere vorläufige Einschätzung hat es auch eine Rolle gespielt, dass die Parameter der eingesetzten Preiskontrollmechanismen im freien Ermessen von Amazon stehen und die Preisgrenzen für Marktplatzhändler nicht transparent sind."

"Wir sind mit der Einschätzung des Bundeskartellamts in keiner Weise einverstanden", sagte eine Amazon-Sprecherin. Bei einem Verbot der Preiskontrollmechanismen wäre ihr Unternehmen gezwungen, nicht wettbewerbsfähige oder sogar missbräuchliche Preise zu begünstigen. "Kunden würden zu der Annahme verleitet, dass sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten, wo dies in Wirklichkeit nicht der Fall wäre."

Amazon unterliegt als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einer verschärften Regulierung. Im vergangenen Herbst hatte das Kartellamt bei 2000 repräsentativ ausgewählten Online-Händlern eine Befragung zu den Preiskontrollen Amazons angestoßen. Auf den Ergebnissen dieser Erhebung basiert die aktuelle Einschätzung der Behörde.

Das könnte dich auch interessieren

Konkurrenz zu Google, Tesla und Uber
Mercedes steigt ins Robotaxi-Geschäft ein09. Dez. · dpa-AFX
Mercedes steigt ins Robotaxi-Geschäft ein
Künstliche Intelligenz
Microsoft stockt KI-Investitionen in Indien drastisch auf09. Dez. · Reuters
Microsoft stockt KI-Investitionen in Indien drastisch auf
Quartalsbericht veröffentlicht
Broadcom überzeugt mit Ausblick11. Dez. · dpa-AFX
Broadcom überzeugt mit Ausblick
Feindliche 108-Milliarden-Offerte
Paramount will Netflix im Kampf um Warner Bros ausstechen08. Dez. · Reuters
Paramount will Netflix im Kampf um Warner Bros ausstechen
Premium-Beiträge
Plus
Chartzeit Eilmeldung
Chance durch Kernkraft: Vom Zykliker zum Schlüsselspieler der Energiewendegestern, 15:45 Uhr · onvista
Plus
Unilever spaltet Magnum ab
Was du zum neuen Eiscreme-Konzern wissen musst08. Dez. · onvista