Größter Steuerskandal der Bundesrepublik

Urteil gegen Cum-Ex-Kronzeugen

dpa-AFX · Uhr (aktualisiert: Uhr)
Quelle: Proxima Studio/ Shutterstock

Bei der Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik, den Cum-Ex-Aktiendeals, wird am Dienstag (12.00 Uhr) ein Urteil gegen einen zentralen Akteur erwartet.

Dem deutschen Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck werden vor dem Landgericht Bonn fünf Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung in den Jahren ab 2008 vorgeworfen. Der damit verbundene Steuerschaden soll bei 428 Millionen Euro gelegen haben (Aktenzeichen 62 KLS 1/24).

Die Staatsanwaltschaft hat auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert, die Verteidigung hat eine Verfahrenseinstellung gefordert.

Steck war früher Kanzleipartner des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge.

Dass er trotz umfangreicher Aussagen in Ermittlungsverfahren und als Zeuge in anderen Cum-Ex-Verfahren auf der Anklagebank landete, ist aus Sicht von Steck unverständlich. Die Staatsanwaltschaft bestreitet aber, dass es Zusagen gegeben habe, ihn zu verschonen. Sie ist allerdings dafür, in dem Urteil mildernde Umstände geltend zu machen.

Bei "Cum-Ex" verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.

Das Urteil gegen Steck ist der erste Richterspruch, der in einem Gerichtsgebäude in Siegburg bei Bonn verkündet wird. Das 43 Millionen Euro teure Gebäude war extra für Cum-Ex-Verfahren errichtet worden.

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