EQS-CMS: Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
Aktienrückkauf / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

22.09.2025 / 11:21 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

GFT Technologies SE / Erwerb eigener Aktien – 2. Tranche – 8. Zwischenmeldung

Stuttgart, den 22. September 2025 – Die GFT Technologies SE hat im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich zum 19. September 2025 insgesamt 28.235 Stückaktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit der Bekanntmachung vom 28. Juli 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.

Es wurden im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich zum 19. September 2025 Aktien wie folgt erworben:

*Ohne Erwerbsnebenkosten

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2025 bis einschließlich zum 19. September 2025 durch die GFT Technologies SE erworbenen Aktien beläuft sich auf 680.806 Aktien.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.gft.com/de/de/about-us/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der GFT Technologies SE erfolgte durch ein von der GFT Technologies SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).

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