EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
22.09.2025 / 12:06 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 22. September 2025
Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 19. September 2025 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 80.877 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)
15.09.2025 14.000 239,9785
16.09.2025 14.174 233,9755
17.09.2025 20.000 231,4153
18.09.2025 19.383 229,4754
19.09.2025 13.320 227,3711
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. Februar 2025 bis einschließlich 19. September 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.417.589 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.
Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
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