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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / Aktienrückkauf 2025 / 1. Zwischenmeldung
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
29.09.2025 / 18:00 CET/CEST
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Aktienrückkauf / 1. Zwischenmeldung – Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 22. September bis einschließlich 26. September 2025 insgesamt 84.037 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn am 22. September 2025 mit Ad hoc-Mitteilung vom 09. September 2025 und Bekanntmachung vom 18. September 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 mitgeteilt wurde.
Die Aktien wurden wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 22. September 2025 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 84.037 Stück.
Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://investoren.cancom.de/aktienrueckkauf-2025/ veröffentlicht.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CANCOM SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 29. September 2025
CANCOM SE
Der Vorstand
29.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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