Schweizer Gericht: Abschreibung von CS-Anleihen war rechtswidrig

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Zürich (Reuters) - Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Abschreibung von Anleihen der in Schieflage geratenen Großbank Credit Suisse für rechtswidrig erklärt. Die Richter hoben eine entsprechende Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma vom März 2023 auf, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damals waren im Zuge der Notübernahme der Bank durch die Rivalin UBS nachrangige Anleihen, sogenannte AT1-Papiere, im Volumen von rund 16,5 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden.

Für diesen Schritt habe es sowohl an einer vertraglichen als auch an einer gesetzlichen Grundlage gefehlt, so das Gericht weiter. Die Credit Suisse sei zum Zeitpunkt der Abschreibung ausreichend kapitalisiert gewesen. Die vom Schweizer Bundesrat eigens geschaffene Notverordnung, auf deren Basis die Finma handelte, sei zudem in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig.

Bei dem Urteil handle es sich um einen Teilentscheid. Über eine Rückabwicklung, also eine mögliche Rückzahlung an die Gläubiger, habe das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Der Entscheid könne an das Bundesgericht, die höchste juristische Instanz der Schweiz, weiterverwiesen werden.

Die Finma hatte die Abschreibung der AT1-Anleihen im März 2023 im Zuge der von der Regierung orchestrierten Rettung der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS angeordnet. Der Schritt war international auf scharfe Kritik gestoßen, da die Aktionäre der Credit Suisse – die in der Rangfolge eigentlich nach den Anleihegläubigern stehen – im Rahmen der Übernahme Aktien der UBS erhielten, während die AT1-Investoren leer ausgingen. Gegen die Verfügung hatten rund 3000 Anleger geklagt. Bei AT1-Anleihen handelt es sich um spezielle Anleihen, die in einer Krise zur Stärkung der Kapitalbasis einer Bank herangezogen werden können.

(Bericht von Oliver Hirt, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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