Vogelgrippe greift auf immer mehr Geflügel-Betriebe über

dpa-AFX · Uhr (aktualisiert: Uhr)
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Tierseuche

Greifswald (dpa) - Die Vogelgrippe hat inzwischen in neun Bundesländern Geflügelfarmen erfasst, in denen zur Seuchenprävention alle Tiere getötet werden mussten. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, wurden seit Anfang September bundesweit 45 Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen registriert. Im Vergleich zum Vortag erhöhte sich die Zahl um sechs.

Dies belege die weiterhin sehr dynamische Entwicklung bei der Ausbreitung der Tierseuche, sagte eine Sprecherin des Instituts. Weit mehr als 500.000 Nutztiere seien in den zurückliegenden beiden Monaten in den von der Geflügelpest betroffenen Betrieben getötet worden. Täglich würden neue Fälle gemeldet.

Die meisten verzeichne bislang Niedersachsen mit bestätigten Infektionen in 13 Geflügelhaltungen. Danach folgten Brandenburg mit 7, Mecklenburg-Vorpommern mit 6, Schleswig-Holstein mit 5 und Thüringen mit 4. In Nordrhein-Westfalen gab es laut Loeffler-Institut 3, in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz jeweils einen betroffenen Betrieb. Darin noch nicht enthalten sind vier zusätzliche Fälle, die dem FLI im Laufe des Tages bekannt wurden.

Auch viele Zugvögel Opfer der Geflügelpest

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts fordert sie weiterhin auch Opfer unter Wildvögeln. Bei 246 eingesandten Tierkadavern sei im Reverenzlabor das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden. Die Zahl der verendeten Tiere sei um ein Vielfaches höher.

Vor allem unter Kranichen hatte die Vogelgrippe ein Massensterben ausgelöst. Allein in Brandenburg gab es mehrere Tausend tote Tiere.

Nach dem Fund toter Kraniche, bei denen H5N1 nachgewiesen wurde, hatten das Saarland und Hamburg als erste Bundesländer eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel angeordnet. Damit soll die Gefahr reduziert werden, dass dort die Geflügelpest auch auf Zucht-, Mast- und Hausgeflügelbestände übergreift. In einer Reihe anderer Bundesländer gilt die Stallpflicht regional begrenzt.

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