EQS-CMS: IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 1. Zwischenmeldung
IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
01.12.2025 / 13:03 CET/CEST
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IONOS Group SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 1. Zwischenmeldung
Die IONOS Group SE hat im Zeitraum vom 26. November 2025 bis einschließlich 28. November 2025 insgesamt 60.479 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 25. November 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 26. November 2025 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. November 2025 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 60.479 Stück.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Montabaur, den 01. Dezember 2025
IONOS Group SE
Der Vorstand
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