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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Heidelberg Materials AG / Aktienrückkaufprogramm
Heidelberg Materials AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
02.12.2025 / 11:04 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Schlussmeldung zur am 4. Juni 2025 bekannt gemachten zweiten Tranche
des Aktienrückkaufprogramms
Heidelberg Materials AG
Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg
Die Heidelberg Materials AG hat den Erwerb von Aktien der Heidelberg Materials AG im Rahmen der am 4. Juni 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemachten zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms am 1. Dezember 2025 abgeschlossen.
Im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden insgesamt 2.065.695 Aktien (ISIN DE0006047004) erworben. Das entspricht ca. 1,16% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) betrug durchschnittlich ca. EUR 194,8553. Das gesamte Entgelt (inklusive Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug EUR 400.003.017,34.
Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch ein von der Heidelberg Materials AG beauftragtes unabhängiges Kreditinstitut ausschließlich über den Börsenhandel unter Einhaltung der Handelsbedingungen des Artikels 3 der EU-VO 2016/1052.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften sind auf der Website der Heidelberg Materials AG (https://www.heidelbergmaterials.com/de) unter der Rubrik „Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf“ veröffentlicht.
Über den Beginn der nächsten Tranche des Rückkaufprogramms informieren wir mit gesonderter Mitteilung.
Heidelberg, den 2. Dezember 2025
Der Vorstand
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