Die Vorsorgereform ist ein historischer Schritt – mit Schönheitsfehler

Diese Woche Mittwoch war ich im Bundesministerium der Finanzen und habe mich mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil persönlich über die Reform der privaten Altersvorsorge ausgetauscht. Am darauffolgenden heutigen Donnerstag, dem 26. Februar 2026, findet die erste Lesung des Altersvorsorgereformgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Was hier beschlossen werden könnte, betrifft die Altersvorsorge von Millionen Menschen in Deutschland.
Deutschland wagt endlich den Schritt an den Kapitalmarkt
Ich sage es klar: Die Grundidee dieser Reform ist richtig und längst überfällig. Deutschland hat jahrzehntelang auf kapitalmarktferne Garantieprodukte gesetzt – und dabei zugeschaut, wie andere Länder ihre Bürgerinnen und Bürger mit renditestarken, staatlich geförderten Kapitalmarktprodukten fürs Alter absichern. Schweden, die Niederlande, Großbritannien. Jetzt zieht Deutschland nach.
Das neue Altersvorsorgedepot ist das Herzstück der Reform. Es ersetzt die gescheiterte Riester-Rente – zu teuer, zu kompliziert, zu wenig genutzt – durch ein modernes, kapitalmarktnahes Produkt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
· Keine starren Beitragsgarantien mehr: Das neue Depot verzichtet auf die 100-prozentige Beitragsgarantie, die bislang die Rendite massiv gedrückt hat. Wer möchte, kann eine 80-prozentige Garantie wählen – oder ganz darauf verzichten und volles Renditepotenzial nutzen.
· Echte Kapitalmarktinvestments: ETFs und andere kapitalmarktnahe Produkte können künftig staatlich gefördert bespart werden. Das ist ein Paradigmenwechsel für den deutschen Vorsorgemarkt.
· Einfachere steuerliche Förderung: Statt der komplizierten einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung gibt es künftig eine beitragsproportionale Zulage – wer mehr einzahlt, bekommt mehr Förderung. Ergänzt wird dies durch einen steuerlichen Sonderausgabenabzug.
· Mehr Flexibilität: Flexible Auszahlungspläne ohne verpflichtende Restverrentung und die Möglichkeit, den Anbieter einfach zu wechseln.
Darüber hinaus soll es eine Frühstart-Rente geben: Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot. Start mit dem Geburtsjahrgang 2020, mit rückwirkender Förderung ab dem 1. Januar 2026.
Der Schönheitsfehler: Der Kostendeckel von 1,5 Prozent
So begrüßenswert die Reform in ihrer Grundstruktur ist – ein Punkt hat mich im Gespräch mit Minister Klingbeil wirklich beschäftigt, und den habe ich auch klar angesprochen: der geplante Kostendeckel von bis zu 1,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr für das neue Standardprodukt.
Zum Vergleich: Ein breit streuender Aktien-ETF weist jährliche Kosten von etwa 0,2 Prozent aus. Nun ist ein fairer Vergleich wichtig: Die 1,5 Prozent Effektivkosten des Altersvorsorgedepots umfassen alle Kosten – Abschluss, Verwaltung und Fondskosten – in einer einzigen Kennzahl. Beim ETF kommen zur TER noch Depotgebühren, Transaktionskosten, Spreads und gegebenenfalls Währungsumrechnungskosten hinzu. Rechnet man beim ETF alle Kostenebenen realistisch zusammen, landet man bei etwa 0,4 Prozent Gesamtbelastung pro Jahr – weitaus günstiger als die 1,5 Prozent.
Bei einem Anlagehorizont von 30 bis 40 Jahren und einem monatlichen Sparbetrag von beispielsweise 200 Euro bedeutet dieser Unterschied leicht Zehntausende Euro weniger im Depot – genau das Geld, das Menschen im Alter dringend brauchen.
Auch der Bundesrat hat diesen Punkt bereits kritisiert und eine deutliche Absenkung des Kostendeckels gefordert.
Mein Fazit: Die Richtung stimmt – jetzt müssen die Details stimmen
Das Altersvorsorgereformgesetz ist ein wichtiges und richtiges Signal. Deutschland bekennt sich endlich zur kapitalmarktorientierten Altersvorsorge – das verdient Anerkennung. Die Abschaffung der Riester-Rente, die Vereinfachung der steuerlichen Förderung und die Einführung der Frühstart-Rente sind Schritte in die richtige Richtung.
Aber ein gutes Gesetz braucht auch gute Details. Der Kostendeckel von 1,5 Prozent muss im parlamentarischen Verfahren noch deutlich gesenkt werden. Das parlamentarische Verfahren hat gerade erst begonnen. Die Chance zur Nachbesserung ist noch da.
Ich werde das Gesetzgebungsverfahren weiter begleiten und berichten. Mehr aktuelle Steuernachrichten gibt es auch in meinem wöchentlichen Newsletter.





