BaFin News: FX-One/Online-Handelsplattform fx-one.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat mit Bescheid vom 04. Dezember 2020 gegenüber der FX-One, Geschäftssitz angabegemäß in Großbritannien, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (14.01.2021)

Neueste exklusive Artikel