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Anlageschwerpunkt YOU INVEST FLEXIBLE Portfolio 30 - R01 EUR

WKN
ISIN
KVG
Erste Asset Management GmbH
WKN
KVG
Erste Asset Management GmbH
ISIN

KVG
87,830 EUR
-0,070 EUR-0,08 %
Geld
87,830 EUR
Brief
90,910 EUR
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Fondsvolumen
452,38 Mio. EUR
Ausgabeaufschlag
3,50 %
Laufende Kosten
1,35 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Vollthesaurierend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Land

GlobalBarmittel
Stand:
  • Global (99,1 %)
  • Barmittel (0,9 %)

Zusammensetzung nach Instrument

FondsBarmittel
Stand:
  • Fonds (99,1 %)
  • Barmittel (0,9 %)

Top Holdings zu YOU INVEST FLEXIBLE Portfolio 30 - R01 EUR

WertpapiernameAnteil
ERSTE RESPONSIBLE BOND MÜNDEL - R01 EUR ACC
Fonds · WKN 625865 · ISIN AT0000812995
17,23 %
ERSTE RESPONSIBLE BOND EURO CORPORATE - R01 ACC
Fonds · WKN A1JGB4 · ISIN AT0000A0PHJ4
13,84 %
T 1851 EUR R01
Fonds · WKN A1C3Y5 · ISIN AT0000A0K2C4
9,58 %
9,28 %
ERSTE RESPONSIBLE BOND EM LOCAL - R01 EUR ACC
Fonds · WKN A0Q87W · ISIN AT0000A0AUF7
6,90 %
T 1852
Fonds · WKN A1C3Y8 · ISIN AT0000A0K2G5
6,52 %
Apollo High Yield Bond ESG - A2ST EUR DIS
Fonds · WKN A3CYR8 · ISIN AT0000A2SQ86
4,01 %
ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL HIGH YIELD - R01 EUR ACC
Fonds · WKN A2P1FW · ISIN AT0000A2DY00
3,72 %
ERSTE RESPONSIBLE RESERVE - R01 EUR ACC
Fonds · WKN A0LFAL · ISIN AT0000A03969
3,10 %
ERSTE RESPONSIBLE BOND EM CORPORATE - R01 EUR ACC
Fonds · WKN A1W7PL · ISIN AT0000A13EG7
2,99 %
Summe:77,17 %
Stand:

Fondsstrategie zu YOU INVEST FLEXIBLE Portfolio 30 - R01 EUR

Der YOU INVEST FLEXIBLE Portfolio 30 ist ein gemischter Fonds. Der Investmentfonds strebt als Anlageziel Kapitalzuwachs und/oder laufende Rendite an. Der Fonds ist für die Wertpapierdeckung österr. Pensionsrückstellungen (§ 14 Einkommenssteuergesetz (EStG) iVm § 25 Pensionskassengesetz (PKG) idF BGBL I Nr. 68/2015) geeignet. Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 14 Abs. 7 EStG iVm § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 ausgewählt werden. Es werden zu mindestens 51 % des Fondsvermögens Finanzinstrumente erworben, die auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft als nachhaltig eingestuft werden. Für den Investmentfonds können sowohl Aktien als auch Anleihen und/oder Geldmarktinstrumente erworben werden. Die genannten Vermögenswerte können direkt oder indirekt über Investmentfonds oder Derivate erworben werden. Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt bei der Auswahl der Emittenten bzw. der in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres jeweiligen Sitzes keinen geographischen und hinsichtlich ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen. Die Aktienveranlagung soll insgesamt zwischen 0-30% des Fondsvermögens liegen, kurzfristig kann sie max. 40% betragen. Bei der Berechnung dieser Gesamtaktienveranlagung werden Einzeltitel, Derivate sowie Anteile an Investmentfonds, die als Aktienfonds oder damit vergleichbare Fonds oder gemischte Fonds kategorisiert werden, berücksichtigt. Die Anteile an diesen Investmentfonds werden gesamthaft der Aktienveranlagung zugerechnet. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, Corporate Bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 4 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 dürfen direkt oder indirekt über Investmentfonds gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 bis zu 70% des Fondsvermögens erworben werden. Forderungswertpapiere gemäß PKG idF BGBL I Nr. 68/2015 dürfen bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Veranlagungen in Vermögenswerten, die auf eine andere Währung als Euro lauten, sind mit insgesamt 30 % des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) und Geldmarktinstrumente dürfen jeweils bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds dürfen jeweil...