Gemischte Fonds • Gemischte Fonds sonstige Länder

Anlageschwerpunkt Zukunftsplan III

WKN
ISIN
KVG
Deka Investment GmbH
WKN
KVG
Deka Investment GmbH
ISIN

KVG
236,560 EUR
+0,130 EUR+0,06 %
Geld
236,560 EUR
Brief
236,560 EUR
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Fondsvolumen
56,00 Mio. EUR
Ausgabeaufschlag
3,00 %
Laufende Kosten
1,30 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Thesaurierend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Land

Global
Stand:
  • Global (100,0 %)

Zusammensetzung nach Instrument

GeldmarktfondsAktienfondsAnleihenfonds
Stand:
  • Geldmarktfonds (42,0 %)
  • Aktienfonds (36,7 %)
  • Anleihenfonds (21,3 %)

Top Holdings zu Zukunftsplan III

WertpapiernameAnteil
DekaLux-Geldmarkt: Euro10,00 %
DekaRent-international CF8,00 %
Deka-Renten konservativ7,00 %
Deka-VarioInvest TF6,40 %
iSh.eb.r.Gov.Ger.0-1y U.ETF DE5,60 %
Summe:37,00 %
Stand:

Fondsstrategie zu Zukunftsplan III

Anlageziel des Fonds ist es, ein langfristiges Kapitalwachstum durch ein breit gestreutes Anlageportfolio mit Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds aus dem DekaBank-Fondsuniversum zu erwirtschaften. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Das Fondsmanagement wählt ein Sortiment von Zielfonds und vervielfacht damit die Anzahl der verschiedenen Wertpapiere, in die mittelbar investiert wird. Auf diese Weise soll die Risikostreuung erhöht und das Spezialistenwissen der Zielfondsmanager genutzt werden. Die Struktur des Anlageportfolios aus Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds wird bei vorgegebenem Risiko monatlich neu angepasst. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation / Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist. Der Anteil der Aktien und Aktienfonds darf insgesamt 70 % des Sondervermögens nicht überschreiten. Der Anteil der fest- und/oder variabel verzinslichen Wertpapiere und Rentenfonds darf insgesamt 75 % des Sondervermögens nicht überschreiten. Der Anteil der Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds darf insgesamt 75 % des Sondervermögens nicht überschreiten.