BaFin News: Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite www.zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekann-ter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleis-tungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (19.10.2021)

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