BaFin News: UnicornFX (Europe) Ltd., Zürich, Schweiz, und Businesoft Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, die gemeinsam als Betreiber der Internetseite unicorn-fx.com auftreten, sind keine nach § 32 KWG zugelassenen Institute

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass die UnicornFX (Europe) Ltd. mit Geschäftsanschrift in Zürich, Schweiz, und die Businesoft Ltd. mit Geschäftsanschrift in Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (10.02.2022)

onvista Premium-Artikel

onvista Trading-Impuls
Die Aktie dieses Ölkonzerns steht kurz vor dem Ausbruch auf der Oberseitegestern, 14:45 Uhr · onvista
Die Aktie dieses Ölkonzerns steht kurz vor dem Ausbruch auf der Oberseite
Analyse der US-Investmentbank
Morgan-Stanley-Studie zeigt unscheinbare KI-Profiteure12. Juni · onvista
Das Logo von Shake Shack an einem Gebäude.
Exklusive Analyse zu Ausschüttungen
Bei diesen drei Aktien aus dem Euro Stoxx ist die Dividende gefährdet09. Juni · onvista-Partners
Bei diesen drei Aktien aus dem Euro Stoxx ist die Dividende gefährdet