EQS-Adhoc: flatexDEGIRO AG: Erhebung einer Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklage gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2024

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EQS-Ad-hoc: flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
flatexDEGIRO AG: Erhebung einer Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklage gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2024

06.08.2024 / 16:01 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 06. August 2024

flatexDEGIRO AG: Erhebung einer Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklage gegen einen Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2024

Der Vorstand der flatexDEGIRO AG („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass ihre Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH eine auf den 04. Juli 2024 datierende Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die Feststellungen zum Tagesordnungspunkt 13 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Juni 2024, Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gem. § 103 AktG (Herr Martin Korbmacher), eingereicht hat. Die Klage wurde der Gesellschaft heute zugestellt.

Die Klage wird beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 70/24 geführt.

Die Gesellschaft beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und wird unverzüglich eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG im Bundesanzeiger einstellen.

Die übrigen Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Juni 2024 sind – unabhängig von einem möglichen Klageausgang – hiervon nicht betroffen.

Die Anfechtungs- und positive Beschlussfeststellungsklage hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft.

Kontakt:

Achim Schreck

Head of IR & Corporate Communications

flatexDEGIRO AG

Omniturm, Große Gallusstr. 16-18

60312 Frankfurt am Main, Germany

+49 (0) 69 450001 1700

achim.schreck@flatexdegiro.com

Ende der Insiderinformation

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