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Kolumne von Stefan Riße 19.10.2024

Verfassungswidrige Derivatebesteuerung – ein Stück aus dem politischen Tollhaus

Acatis · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Nur 20.000 Euro Gewinn aus Börsen-Termingeschäften pro Jahr können Anleger mit Verlusten verrechnen. Dieses unsinnige Gesetz nimmt die Ampel jetzt nach einem BFH-Urteil zurück. Es hätte nie eingeführt werden dürfen.

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Quelle: Juergen Nowak/Shutterstock.com

Irgendwann gegen Ende der 2010er-Jahre haben sich die Finanzpolitiker unter Leitung des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz eine neue Steuerregelung ausgedacht. Derivate sollten zukünftig anders besteuert werden als allgemeine Kapitalerträge. Eine solche Ausnahme kannten wir ja schon bei Aktien, die einen eigenen Verlustverrechnungskreis bilden.

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