Verfassungswidrige Derivatebesteuerung – ein Stück aus dem politischen Tollhaus
Acatis · Uhr (aktualisiert: Uhr)
Stefan Riße
Autor • @stefanrisseblog
Nur 20.000 Euro Gewinn aus Börsen-Termingeschäften pro Jahr können Anleger mit Verlusten verrechnen. Dieses unsinnige Gesetz nimmt die Ampel jetzt nach einem BFH-Urteil zurück. Es hätte nie eingeführt werden dürfen.

Quelle: Juergen Nowak/Shutterstock.com
Irgendwann gegen Ende der 2010er-Jahre haben sich die Finanzpolitiker unter Leitung des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz eine neue Steuerregelung ausgedacht. Derivate sollten zukünftig anders besteuert werden als allgemeine Kapitalerträge. Eine solche Ausnahme kannten wir ja schon bei Aktien, die einen eigenen Verlustverrechnungskreis bilden.
Weiterlesen mit Plus-AbonnementNoch besser an der Börse informiert: Jetzt Zugang zu exklusiven Analysen, Trading- und Investmentideen freischalten.
- Alle Premium-Inhalte lesen
- Chartzeit: Exklusive Trading- und Investmentideen
- Xetra® Echtzeitkurse für Aktien, ETNs und ETCs
- Als Neukunde 15 Tage kostenlos und unverbindlich testen
Plus kostenlos testen
Du hast bereits ein Abo? Zur Anmeldung
onvista Premium-Artikel
Chartzeit Wochenausgabe 15.06.2025
Die Rally bleibt trotz des Konflikts zwischen Israel und Iran intaktgestern, 20:00 Uhr · onvistaKolumne von Stefan Riße
Krieg in Nahost: Eine schnelle Erholung der Börsen wäre logisch14. Juni · Acatisonvista Trading-Impuls
Die Aktie dieses Ölkonzerns steht kurz vor dem Ausbruch auf der Oberseite13. Juni · onvistaDas könnte dich auch interessieren
Regelung für CFDs und Futures
Ampel will Grenze bei Verlustverrechnung von Termingeschäften kippen15. Okt. · onvistaNeues BFH-Urteil
Gesetzgebung verfassungswidrig: CFD- und Futures-Händler dürfen aufatmen28. Juni · onvista