EQS-Adhoc: Commerzbank beschließt die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro
EQS-Ad-hoc: Commerzbank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Commerzbank beschließt die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro
04.11.2024 / 12:45 CET/CEST
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Ad hoc Mitteilung | 4. November 2024 |
Commerzbank beschließt die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro
Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen hat die Commerzbank AG heute die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beschlossen.
Der Aktienrückkauf startet frühestens nach der Berichterstattung für das 3. Quartal 2024 und soll bis spätestens Mitte Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden zum Start des Aktienrückkaufs in einer Mitteilung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG sollen eingezogen werden.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
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