Minister schaffen Fonds zur Verteilung von Sondervermögen

dpa-AFX · Uhr
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NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Verkehrsminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Nürnberg einen Verkehrsinfrastrukturfonds beschlossen. Das auf Antrag von Nordrhein-Westfalen beschlossene Instrument soll dazu dienen, die Mittel aus dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von insgesamt 500 Milliarden Euro möglichst rasch und unkompliziert verteilen zu können.

"Das ist eine klare parteiübergreifende Aufforderung der Verkehrsminister an die neue Bundesregierung, jetzt schnell zu handeln und den Investitionsstau in Deutschland abzubauen", sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne).

"Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass die Finanzierungsbedarfe im Bereich der Verkehrsinfrastruktur auch wegen notwendiger Sanierungs- und Erhaltungsvorhaben besonders groß sind. Die Verkehrsministerkonferenz geht deshalb davon aus, dass ein erheblicher Anteil des Sondervermögens für die Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt wird, da sie eine der wesentlichen Bedingungen für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Deutschland und Europa, klimafreundliche Mobilitätsangebote und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse darstellt", heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Ressortchefs beraten seit Mittwoch in Nürnberg. Der Gastgeber, Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU), hatte jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass Grundlage für konkrete Pläne zur Verteilung des Sondervermögens ein Koalitionsvertrag einer neuen schwarz-roten Bundesregierung sein müsse. Dieser liegt noch nicht vor.

Die Verkehrsminister hatten in ihren Beratungen unter anderem auch Ansprüche auf Gelder aus dem Sondervermögen Verteidigung sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds angemeldet. Letztere könnten unter anderem für die Elektrifizierung von Bahnstrecken hergenommen werden, was deutlich zur Dekarbonisierung beitrage, sagte Bernreiter. Verteidigungs-Gelder würden benötigt, um bestimmte Verkehrswege auf Straße und Schiene bezüglich ihrer Traglast für militärische Zwecke zu ertüchtigen./dm/DP/stk

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