Nachlassstundung für Schweizer Gesellschaften der Meyer Burger Gruppe veröffentlicht

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Delisting/Insolvenz
Nachlassstundung für Schweizer Gesellschaften der Meyer Burger Gruppe veröffentlicht

17.09.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Thun, 17. September 2025

Nachlassstundung für Schweizer Gesellschaften der Meyer Burger Gruppe veröffentlicht

Die den drei Schweizer Gesellschaften der Meyer Burger Gruppe bisher gewährte stille Nachlassstundung wird als ordentliche provisorische Nachlassstundung weitergeführt. Dies betrifft einerseits die Muttergesellschaft Meyer Burger Technology AG und anderseits die beiden Tochtergesellschaften Meyer Burger Switzerland AG und Meyer Burger Research AG, alle mit Sitz in Thun. Grund für die Entscheidung ist die gescheiterte Suche nach einem Investor für die gesamte Unternehmensgruppe. Die Bemühungen für einen Verkauf von Teilen der Gruppe und/oder von Aktiven der verschiedenen Gruppengesellschaften in der Schweiz, in Deutschland und in den USA werden weitergeführt.

Hingegen bestehen gemäss Einschätzung des Verwaltungsrats der Meyer Burger Technology AG aus heutiger Sicht keine realistischen Chancen mehr für eine Rettung der gesamten Unternehmensgruppe einschliesslich der Muttergesellschaft. Für letztere wird daher der Abschluss eines Nachlassvertrags angestrebt, womit ausgeschlossen ist, dass den Aktionären eine Liquidationsdividende ausgerichtet werden kann. Im von der SIX Exchange Regulation AG eingeleiteten Verfahren zur Dekotierung sämtlicher Namenaktien wird Meyer Burger Technology AG entsprechend keinen Einspruch einlegen. Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung bedauern, dass die über Monate hinweg sehr intensiv geführten Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten zur Rettung der Solartechnologie-Gruppe nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Hauptgründe hierfür sind das herausfordernde Wettbewerbsumfeld infolge umfangreicher Modulimporte aus China zu sehr niedrigen Preisen sowie erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Förderung erneuerbarer Energien sowohl in den USA als auch in Europa.

Für die verschiedenen deutschen Gesellschaften wurden bereits Insolvenzverfahren eröffnet, namentlich das Verfahren für die Solarzellenproduktion in Thalheim (Stadt Bitterfeld-Wolfen) am 1. August 2025 und das für den Entwicklungs- und Maschinenbau-Standort Hohenstein-Ernstthal am 1. September 2025. Die etwa 600 Mitarbeitenden an den deutschen Standorten sind bis auf ein Abwicklungsteam freigestellt und wurden gekündigt. Den noch verbliebenen rund 45 Mitarbeitenden in der Schweiz musste ebenfalls bis auf ein Abwicklungsteam vor Kurzem die Kündigung ausgesprochen werden. Die etwa 300 Mitarbeitenden in den USA wurden bereits im Mai dieses Jahres entlassen.

Im Ende Juni für die Tochtergesellschaften der Gruppe in den USA (Meyer Burger (Holding) Corp., Meyer Burger (Arizona) LLC, Meyer Burger (Americas) Ltd. und Meyer Burger (Americas) Lease Co., LLC) eingeleiteten Verfahren nach Chapter 11 des US Bankruptcy Code ist mit dem Genehmigungsentscheid des zuständigen Gerichts vom 5. September 2025 für den Verkauf der Maschinen und Anlagen zur Produktion von Solarmodulen an Waaree Solar Americas Inc. und von Solarzellen an die Firma Babacomari Solar North für insgesamt rund USD 29 Mio. ein wichtiger Zwischenschritt erfolgt.

Kontakt:

mbtinfo@meyerburger.com

Ende der Adhoc-Mitteilung

2198464 17.09.2025 CET/CEST

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