EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
29.09.2025 / 11:30 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 29. September 2025
Im Zeitraum vom 22. September 2025 bis einschließlich 26. September 2025 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 95.331 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)
22.09.2025 13.320 225,0089
23.09.2025 26.000 222,7161
24.09.2025 19.400 220,6529
25.09.2025 19.411 222,7243
26.09.2025 17.200 223,2884
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. Februar 2025 bis einschließlich 26. September 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.512.920 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.
Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
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