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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Zalando SE / Aktienrückkaufprogramm
Zalando SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
13.11.2025 / 15:17 CET/CEST
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BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. B) UND ABS. 3 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 SOWIE ART. 2 ABS. 2 UND ABS. 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUF - 1. ZWISCHENMELDUNG
BERLIN, 13. November 2025 // Vom 6. November 2025 bis einschließlich 7. November 2025 wurden insgesamt 911.414 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufsprogramms der Zalando SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 5. November 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 6. November 2025 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/share-buy-back veröffentlicht.
Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse und multilaterale Handelssysteme durchgeführt.
Zalando SE
Der Vorstand
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