Regierung kann künftig sichere Herkunftsstaaten per Verordnung bestimmen
Berlin, 05. Dez (Reuters) - Der Bundestag hat neue Regelungen zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten im Zuge der Asylverfahren verabschiedet.
Die Bundesregierung kann diese künftig per Rechtsverordnung selbst bestimmen und braucht keine Zustimmung der Länderkammer, wie die am Freitag beschlossene Neufassung des Asylgesetzes vorsieht. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder können dann schneller als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt und der Aufenthalt in Deutschland rascher beendet werden.
Ziel ist es, Deutschland für Asylsuchende ohne Schutzgrund weniger attraktiv zu machen und die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu beschleunigen. Der Anspruch auf eine Prüfung des Einzelfalls bleibt den Angaben zufolge jedoch unberührt. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die AfD für das Gesetz. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten es ab. Mit dem Gesetz wird zudem die erst im Februar 2024 eingeführte Pflicht zur Bestellung eines Rechtsbeistands bei Abschiebehaft wieder abgeschafft.
Teil des Gesetzespakets ist auch eine Verschärfung bei der Einbürgerung. Wer versucht, sich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder Falschangaben zu erschleichen, wird für zehn Jahre von einer erneuten Einbürgerung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine bereits erfolgte Einbürgerung aus diesen Gründen wieder zurückgenommen wurde. Diese Regelung wurde während der Beratungen im Innenausschuss in den Gesetzentwurf aufgenommen.
(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)




