Signa-Gründer Benko legt Berufung gegen zweites Urteil ein

Reuters · Uhr
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Wien, 12. Dez (Reuters) - Der frühere österreichische Immobilieninvestor Rene Benko geht auch gegen seine zweite Verurteilung juristisch vor.

Sein Anwalt Norbert Wess teilte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters mit, er werde Berufung einlegen und einen Antrag auf Haftentlassung stellen. Der 48-jährige Benko sitzt seit Januar in Untersuchungshaft, nachdem sein Handels- und Immobilienkonzern Signa im November 2023 insolvent gegangen war. Mehrere Anträge auf Haftentlassung wurden bislang abgelehnt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht die Gefahr weiterer Straftaten.

Der gebürtige Tiroler war am Dienstag in seinem zweiten Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen Gläubigerschädigung teilweise schuldig gesprochen worden. Er erhielt 15 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von rund 4300 Euro. Eine bedingte Haftstrafe bedeutet eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. In dem Verfahren ging es um 120.000 Euro Bargeld sowie elf teure Armbanduhren, Manschettenknöpfe und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Diese sollen in einem Tresor versteckt und so den Gläubigern vorenthalten worden sein. Seine mitangeklagte Ehefrau Nathalie wurde freigesprochen.

Im Oktober war Benko in einem ersten Verfahren wegen Gläubigerschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Verfahren sind nur ein Teil der zahlreichen Vorwürfe gegen Benko. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mehr als einem Dutzend Strängen. Der mutmaßliche Gesamtschaden wird auf rund 300 Millionen Euro beziffert. Auch in Deutschland und Italien laufen Ermittlungen.

(Bericht von Francois Murphy und Alexandra Schwarz-Goerlich. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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