EQS-CMS: SAF-HOLLAND SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SAF-HOLLAND SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
SAF-HOLLAND SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
27.01.2026 / 15:56 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art.5 Abs.1 lit.b) und Abs.3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 in Verbindung mit Art.2 Abs.2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 7. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 22. Januar 2026 wurden insgesamt 50.792 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2025 wurde mit Bekanntmachung vom 20. November 2025 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt.
Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Gesamtzahl der bis einschließlich 22. Januar 2026 im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf 475.228 Stück Aktien.
Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von der SAF-HOLLAND SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link veröffentlicht:
https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf
Bessenbach, den 27. Januar 2026
SAF-HOLLAND SE
Der Vorstand
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