Julius Bär muss in Fall von verschollenen DDR-Vermögen zahlen

Reuters · Uhr

Zürich (Reuters) - Das höchste Schweizer Gericht hat einen jahrzehntealten, in die Zeiten der DDR zurückreichenden Rechtsstreit entschieden.

Das Schweizerische Bundesgericht habe Bär in Bezug auf die Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) letztinstanzlich zu einer Zahlung im Umfang von rund 150 Millionen Franken verurteilt, wie das Institut am Freitag mitteilte. Dieser Betrag sei vollumfänglich durch eine bereits im Dezember 2019 gebuchte Rückstellung gedeckt.

In dem Rechtsstreit ging es um Auszahlungen von einem Konto, das von ehemaligen DDR-Beamten bei der Bank Cantrade eingerichtet wurde, die Julius Bär 2005 von der UBS gekauft hatte. Die BvS ist eine Regierungsbehörde, die versucht, ostdeutsche Vermögenswerte zurückzugewinnen, die nach dem Fall der Berliner Mauer verloren gegangen sind. Gestützt auf den Kaufvertrag aus dem Jahr 2005 fordere Bär weiterhin Geld von der UBS zurück.

Neueste exklusive Artikel